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Flohmärkte: Stöbern, Schachern, Schätze entdecken

Die ARAG Experten wissen, worauf es bei Trödelmärkten ankommt

maxmann / Pixabay

Nach einer Corona-bedingten Zwangspause kann die Schatzsuche auf Flohmärkten und Co. endlich wieder losgehen. Hier darf die Ware angefasst und begutachtet werden; hier ist das Feilschen um den Preis keine Ausnahme, sondern die Regel. Welche Regeln es bei einem privaten Flohmarkt sonst noch gibt, wissen die ARAG Experten.

Beliebte Freizeitbeschäftigung

Trotz Corona und vieler Pandemie-bedingt ausgefallener Feste sind letztes Jahr immerhin rund 380.000 Personen mehrmals wöchentlich auf Stadtfeste oder Flohmärkte gegangen. Laut einer Umfrage der BAT Stiftung für Zukunftsfragen sind es vor allem Familien (16 Prozent ) und junge Erwachsene (elf Prozent), die mindestens einmal im Monat auf einen Flohmarkt bzw. Antik- oder Kreativmarkt gehen.

Dabei scheint neben dem klassischen Flohmarkt vor allem der Hofflohmarkt auf privaten Hinterhöfen im Trend zu sein. Hier wird nicht nur ver- und gekauft, sondern vor allem die Nachbarschaft entdeckt und hinter die Kulissen geblickt. Darüber hinaus sind auch Spezialmärkte immer mehr im Kommen: Ob für Bücher, Kindersachen, Technik oder Antiquitäten – das Spektrum ist dabei genau so vielfältig wie die Zielgruppen.

Die Grundregeln privater Flohmärkte

Handelt es sich um einen einmaligen Garagenverkauf auf dem eigenen Grundstück, ist dieser in der Regel unproblematisch. Dennoch empfehlen die ARAG Experten, als Absicherung das OK der Stadtverwaltung oder des Ordnungsamtes einzuholen. In vielen Bundesländern sind bis zu drei private Flohmärkte pro Jahr erlaubt. Doch es gibt ein paar Grundregeln zu beachten.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, sollte sich vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung eine Einverständniserklärung holen. Damit ist man bei Beschwerden von Nachbarn auf der sicheren Seite. Die ARAG Experten empfehlen, den Rest der Nachbarschaft schriftlich über die Pläne in Kenntnis zu setzen. Am besten mit einem Flyer, der gleichzeitig als Einladung dient. ARAG Experten Tipp: Die Prospekte sollten nicht nur an alle Nachbarn verteilt, sondern können auch in den Geschäften des Viertels ausgelegt werden.

Um Ärger zu vermeiden, sollte auf Musik besser verzichtet werden. Das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit kann nämlich nicht nur zu Beschwerden der anderen Anwohner führen, sondern ruft eventuell die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) auf den Plan. Und das kann teuer werden.

Da Flohmärkte bei jedem Wetter stattfinden, empfehlen die ARAG Experten Ausstellern, Sonnenschirme, Planen oder Pavillons für alle Wettersituationen dabei zu haben.

Für den Verkauf von Neuware benötigen private Verkäufer auch für einen einmaligen Trödelmarkt eine Genehmigung. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Alkohol auf dem Flohmarkt ausgeschenkt wird.

So schön ein gut besuchter Flohmarkt für die Veranstalter auch ist: Die ARAG Experten raten unbedingt dazu, das Kundenaufkommen im Auge zu behalten. Es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung durch Menschenansammlungen oder durch parkende Autos kommen. Der Flohmarkt darf ausschließlich auf privaten Flächen stattfinden. Sobald Gehwege oder andere öffentliche Flächen genutzt werden, benötigen Aussteller eine Genehmigung.

Wer seinen privaten Garagen- oder Hofflohmarkt dauerhaft und mit einer Gewinnerzielungsabsicht etablieren möchte, muss ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen nach Paragraf 15 Einkommenssteuergesetz versteuern. Einen Gewerbeschein gibt es gegen eine Gebühr von rund 20 Euro beim zuständigen Amt.

Offizieller Flohmarkt

Mehrmals jährlich werden von den Städten, Kirchengemeinden oder anderen meist gemeinnützigen Organisationen offizielle Flohmärkte veranstaltet. Der klare Vorteil: Anmeldung, Organisation, Werbung und Aufsicht obliegen nicht den Verkäufern, sondern den Ausrichtern. Die verlangen dafür von den Händlern eine – meist geringe – Gebühr, die sich in der Regel nach der Größe des Standes richtet. Einige Organisatoren verlangen zusätzlich zur Gebühr eine Kaution, die zurückgezahlt wird, wenn der Stand nach Beendigung des Markttages ordentlich wieder abgebaut wurde. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auf manchen offiziellen Flohmärkten professionelle Anbieter oder Neuwaren unerwünscht sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

(ARAG)

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