Allgemein

Der Tankrabatt kommt: Was Autofahrende jetzt beachten sollten

Entlastungspaket ab 1. Juni

Anfang Juni werden Tankstellen stärker frequentiert werden – vielerorts sind lange Warteschlangen an den Zapfsäulen zu erwarten

Im Rahmen des Entlastungspakets plant die Bundesregierung zum 1. Juni einen Tankrabatt. Die Energiesteuer soll für drei Monate auf das europäische Mindestmaß reduziert werden. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt wie Verbraucherinnen und Verbraucher stressfrei sparen können.

Nicht auf den Tankrabatt warten

Der ACE geht davon aus, dass die Tankstellen rund um den 1. Juni stärker frequentiert werden – vielerorts sind lange Warteschlangen an den Zapfsäulen zu erwarten. Deswegen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt nicht den Tank bis auf den letzten Tropfen leerfahren. Der ACE empfiehlt allen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und nicht auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückgreifen können, den Tank vorher noch einmal zu füllen – am besten soweit, dass auch drei bis vier Tage ohne Zapfsäule gut zu überstehen sind.

Nicht direkt am 1. Juni zur Tankstelle fahren

Auch wenn die Steuersenkung zum 1. Juni in Kraft tritt, kann es sein, dass der Rabatt nicht gleichzeitig an allen Tankstellen in Deutschland umgesetzt wird. Bekanntlich bestimmt die Nachfrage den Preis und so kann es sein, dass bei dem erwarteten Ansturm auf die Tankstellen auch die Preise nur zögerlich fallen.

Bis der Preis spürbar sinkt, könnten sogar einige Tage vergehen. Daher empfiehlt der ACE, sich zum Monatsbeginn erst einmal zurückzuhalten und den großen Ansturm abzuwarten. Wenn sich die Lage beruhigt und die Preise auf dem günstigeren Niveau eingependelt haben, kann ganz ohne Stress getankt werden.

Keinen Kraftstoff hamstern

Angesichts der günstigeren Kraftstoffpreise könnten einige auf die Idee kommen sich mit Benzin oder Diesel einzudecken. Das ist jedoch selten eine gute Idee: Die Lagerung von größeren Mengen Benzin ist in Deutschland sogar verboten. Lediglich bis zu 20 Liter Benzin dürfen in verschlossenen, nicht brennbaren und bruchsicheren Kanistern in Kleingaragen von einer Größe bis zu 100 Quadratmeter gelagert werden. Grund ist die Explosionsgefahr.

Diesel darf in etwas größeren Mengen gelagert werden: Bis zu 200 Liter des weniger entzündlichen Kraftstoffs dürfen theoretisch in einer Kleingarage aufbewahrt werden. Da sich Diesel aber selbst bei luftdichter Lagerung nur einige Monate hält, ist das nicht zu empfehlen. Schuld ist die so genannte Dieselpest: Bakterien aus dem Bio-Diesel-Anteil zersetzen mit der Zeit den Kohlenstoff im Diesel und bilden eine Art Schlamm, der die Filter und das Kraftstoffsystem des Fahrzeugs verstopft.

Bei Mietwohnungen sollte unbedingt ein Blick in den Mietvertrag geworfen werfen: Häufig ist die Lagerung von Kraftstoff sogar grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn nicht, ist eine Menge von 20 Litern Kraftstoff, also Benzin oder Diesel, erlaubt. Diese Menge bezieht sich übrigens auf den gesamten Keller und nicht auf einzelne Verschläge.

(ACE) / surpress

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