Nachhaltigkeit

EU-Transparenzverordnung – Aktualisierung der Verbändeempfehlung von AfW und VOTUM

Ab morgen weitere Pflichten wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden

Finanzberater haben erweiterte Informationspflichten

Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben erweiterte Informationspflichten.

Gemeinsam hatten daher die Verbände AfW und VOTUM vor dem damaligen Inkrafttreten für die angesprochenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Mit Blick auf die ab morgen hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge nun den neuen Vorgaben entsprechend aktualisiert.

Weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der TVO

„Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen.

Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung – verständlich und praxisorientiert“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

„Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen – was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen, aber durch die neuen Pflichten ab morgen hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nachhaltigkeit langfristiger Trend

VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern.

Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge auf der Startseite der Homepage des AfW.

(AfW / VOTUM)

 

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