Bereits 2015 wurden von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Nachhaltigkeitsziele festgelegt – als universeller Aufruf zum Handeln zur Bekämpfung von Armut, zum Schutz des Planeten und zur Gewährleistung von Frieden und Wohlstand. Die Maßnahmen reichen von „Hunger beenden“ über „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bis hin zu „verantwortungsvollen Konsum- und Produktionsmustern“ und basieren auf dem Drei-Säulen-Modell, oder auch Triple-Bottom-Line-Ansatz, das auf der Vorstellung fußt, dass eine nachhaltige Entwicklung nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann und ergibt das Kürzel „ESG“ – E (Environmental), S (Social), G (Governance). Damit nach Zielen und guten Vorsätzen Taten folgen, wurden in Brüssel umfangreiche Verordnungen entwickelt, die die Umsetzungsschritte der Klimaziele in den Mitgliedstaaten definieren und regeln sollen: Die Offenlegungsverordnung ist seit dem 10. März 2021 anzuwenden, die Taxonomie-Verordnung ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gemäß IDD-Richtlinie: ist Nachhaltigkeit seit dem 02. August 2022 im Beratungsgespräch zu berücksichtigen.
DIE VERGLEICHBARKEIT
Nun sind die Kundenwünsche das eine, das andere sind Kategorisierung und Vergleichbarkeit der Produkte, ob und in welchem Umfang diese den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entsprechen. Nachdem die EU ihre Mitgliedstaaten eineinhalb Jahre durch scheibchenweise Informationen bedient hatte, die Marktteilnehmer in der Versicherungsbranche mit Zuversicht die Nachhaltigkeitskategorien nach der Offenlegungs-Verordnung angewendet sahen, kam mit der Bekanntgabe der IDD-Richtlinie die Erkenntnis, dass eine geradlinige Lösung, die eine bereits erarbeitete Einteilung von Produkten nach Artikel 6, 8 und 9 ermöglicht hätte, nicht angestrebt wurde. Mit der Vermischung von Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung in den IDD- Fragen zur Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden hielt eine höhere Komplexität kurz vor dem Anwendungszeitpunkt zum 2. August 2022 die Branche in Atem.
DIE FORTSETZUNG
Das Interesse an nachhaltigen und ESG-konformen Anlagen einerseits, die neue Transparenz andererseits, beeinflussen auch die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten, was wiederum den Kapitalfluss in Richtung solcher Anlageprodukte lenkt. ESG ist nicht in allen Punkten eindeutig oder unumstritten. Daran wird weitergearbeitet werden müssen und Entscheidungen wie zum Beispiel der „Freibrief“ für Atomkraft und Gas werden auch in Zukunft kontroverse Diskussionen auslösen. ESG, SFDR und ihre Verordnungen werden nicht die Erde retten, aber sie sind ein wichtiger Schritt in Richtung Wachstum und Entwicklung nachhaltiger Investitionen.
ELLEN LUDWIG