Der vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf für das geplante „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (EnEfG) ist in Hinblick auf Rechenzentren ein Einstieg – ein erster Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Der Entwurf greift bei einigen Themen bereits tief in betriebliche Entscheidungen und Prozesse ein, während er bei anderen noch zu wenig detailliert definiert ist. Es ist jedoch klar, dass das neue Energieeffizienzgesetz nicht nur die Rechenzentren der öffentlichen Hand, sondern auch Tausende von anderen Rechenzentren in Deutschland betreffen wird.
Es bringt Herausforderungen mit sich und wird die Rechenzentrumsbranche nachhaltig verändern. In der derzeitigen, teilweise hitzigen Debatte kommt jedoch ein wichtiger Aspekt zu kurz: Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, im Wettbewerb mit einer nachhaltigen IT-Infrastruktur zu punkten.
Die Befürchtung, dass das neue Gesetz den Aufbau einer digital souveränen Infrastruktur in Deutschland erschweren könnte, teile ich nicht. Ähnlich strenge Datenschutzgesetze wurden vor Jahren ebenfalls massiv kritisiert, haben aber Deutschland nicht ins Hintertreffen geraten lassen. Im Gegenteil, sie sind heute ein starkes Argument für den Standort Deutschland. Gleiches wird auch für Deutschland als Standort für Rechenzentren gelten. Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Regelungen letztendlich ein Pro-Argument für Deutschland sein werden und nicht dazu führen, dass Rechenzentren aus unserem Land vertrieben werden. Sobald die anfänglichen Hürden überwunden sind, werden die Bestimmungen dazu führen, dass die Nachhaltigkeitsberichte und Klimabilanzen der Unternehmen verbessert werden – und das ist nicht nur für Finanzierungsrunden von Vorteil.
Natürlich stellen einige der gesetzlichen Vorgaben eine große Herausforderung dar, die innovative Lösungen und möglicherweise neue Kooperationen erfordern. Zum Beispiel könnte eine Kooperation mit einem Gewächshaus, einem Aquaponikprojekt für die Fisch- oder Gemüseproduktion, einem Krankenhaus (wie es bereits in Wien der Fall ist[1]) oder einem Schwimmbad eine passende Lösung sein, falls die verpflichtende Abwärmenutzung von bis zu 20 Prozent ab 2028 nicht durch die Einspeisung in ein Fernwärmenetz erfüllt werden kann.
Leider sieht das neue Gesetz derzeit keine Anreize für die Betreiber von Rechenzentren vor, derartige Lösungen umzusetzen.
In Großbritannien beispielsweise spart ein Schwimmbad durch die Nutzung der Abwärme eines Unternehmens, das einen High-Performance-Computing-Cluster (ein 28-kW-System) betreibt, jährlich 25,8 Tonnen CO2-Emissionen bzw. 23.000 Euro ein. [2] Warum ist im Energieeffizienzgesetz nicht vorgesehen, dass die Betreiber von Rechenzentren beispielsweise durch eine Gutschrift von der CO2-Einsparung profitieren können? Ein Anreiz- oder Fördersystem würde die vorgeschriebene Abwärmenutzung deutlich attraktiver machen und für die Betreiber von Rechenzentren nicht nur Kosten für die notwendige Technologie und Anbindung verursachen, sondern auch einen Anreiz bieten. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch eine Verpflichtung der Abnehmer zu prüfen.
Was passiert, wenn niemand die Abwärme nutzen möchte? Und was ist, wenn es für Rechenzentren schlichtweg nicht möglich ist, die Abwärme zur Verfügung zu stellen, weil sie an einem S tandort errichtet wurden, an dem sich keine passenden Wärmeabnehmer in der Nähe befinden? Diese Fragen sind im Entwurf zum Energieeffizienzgesetz noch offen und müssen geklärt werden. Aus Klimaschutzsicht wäre eine höhere Quote für die Abwärmenutzung wünschenswert, aber solche Vorgaben müssen auch wirtschaftlich umsetzbar sein.
Auch die Vorschriften zur Energieverbrauchseffektivität (PUE) erfordern eine detaillierte Ausarbeitung. Es ist noch unklar, welche Folgen eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann. Warum sind die Mindesttemperaturen der Luftkühlung so detailliert vorgeschrieben? Dieser Punkt greift stark in die Prozesse der Unternehmen ein, obwohl er auch über den PUE geregelt werden könnte.
Die oft kritisierten Berichtsvorgaben können meiner Meinung nach mit entsprechenden Systemen erfüllt werden, genauso wie viele andere Teile des Gesetzesentwurfs. Panik ist also nicht angebracht, denn die Vorgaben sind machbar, insbesondere wenn die offenen Fragen geklärt und die noch fehlenden Spezifizierungen ergänzt werden. Das neue Gesetz erzeugt Rückenwind für den richtigen Weg – hin zu mehr Klimaschutz.