Besondere Anerkennung der Berliner Prüfer fanden die Sonderleistungen der Dialog wie die Infektionsklausel für medizinisch, pflegerisch tätige Personen sowie die Kapitalhilfen wie die Überbrückungshilfe bei Einstellung der Kranken(tage)geldzahlung des Krankenversicherers wegen Berufsunfähigkeit und noch nicht abgeschlossener BU-Leistungsprüfung. Auch die Wiedereingliederungshilfe, die Dread-Disease-Option oder die Pflegerentenoption, die nach dem Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung den Abschluss einer Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht, wurden herausgestellt.