Irgendwann wird der Nachwuchs flügge – im Schnitt verlassen Kinder heute das Elternhaus mit 23,8 Jahre, in manchen Fällen aber auch deutlich früher. Das ist gut so, sollte aber gut geplant sein. Die erste eigene Wohnung, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, das hört sich nach Abenteuer an und ist es auch. Doch Wohnraum muss versichert sein. Dafür ist etwa die Hausratversicherung zuständig.
Seine Möbel und persönlichen Dinge packt man einfach ein und wieder aus. Das funktioniert bei Versicherungen nicht ganz so. Versicherungen aber sind elementar wichtig. Zwar reicht zuweilen übergangsweise die Police der Eltern aus.
Über eigene Hausratversicherung nachdenken
„Grundsätzlich gilt, wer eine eigene Wohnung bezieht, sollte auch über eine eigene Hausratversicherung nachdenken“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung.
Es gibt am Markt allerdings auch vereinzelt Angebote, die eine kostenfreie Vorsorgeversicherung für Kinder beinhalten. Mit denen ist die Gründung eines eigenen Haushalts, und damit verbunden Hausrat der Kinder, übergangsweise über die Hausratpolice der Eltern mitversichert – je nach Anbieter etwa für sechs oder zwölf Monate.
Versicherung sollte Wert des Hausrates entsprechen
„Bei neueren Wohnflächentarifen gilt dies sogar bis zur Höchstentschädigungssumme, die meist bei 500.000 Euro liegt“, so die Schadenexpertin der uniVersa. Bei anderen Tarifen sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hausrats entspricht, um eine Unterversicherung und Kürzung im Schadenfall zu vermeiden.
Es gibt auch Versicherer, die als erweiterte Außenversicherung für Kinder auch Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums anbieten. „Beim Auszug sollten Eltern auf alle Fälle mit ihrer Versicherung sprechen, inwieweit ihr Kind noch versichert ist, und prüfen, ob sich die Police optimieren lässt“, empfiehlt Bösl in Sachen Hausratversicherung & Co.