Die zunehmend komplexe und vage Nachhaltigkeitsregulierung stellt Produktanbieter vor vielfältige Herausforderungen. Besonders das Risiko des Greenwashings – also der Vorwurf, nicht tatsächlich nachhaltig zu handeln – bereitet Anbietern von Finanzprodukten Sorge, da der Ruf schweren Schaden nehmen kann. Die aktuelle Nachhaltigkeitsregulierung steht jedoch noch am Anfang, insbesondere in Bezug auf die EU-weit gültige Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Zudem erscheinen die bisherigen Regelungen wie die Offenlegungsverordnung (SFDR), die Taxonomie und die Änderung der MiFID-II-Richtlinie sehr komplex. Erschwerend kommt hinzu, dass es bisher keine allgemeingültige Definition von Nachhaltigkeit gibt.
Ein gravierendes Problem liegt im Mangel an klaren Definitionen und Standards in der aktuellen Regulatorik, was zu Missverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen in der Finanzbranche führen kann. Es fehlt beispielsweise eine verbindliche und einheitliche Berechnungsmethode für die Nachhaltigkeits- und Taxonomiequoten auf Fondsebene. Auch der Begriff der „guten Unternehmensführung“ ist nicht eindeutig definiert, und das Do-No-Significant-Harm- Prinzip leidet unter fehlenden präzisen Kriterien, was die wirksame Umsetzung erschwert. Diese Unklarheiten können zu Greenwashing-Vorwürfen beitragen.
„Hier gilt es, als Service-KVG unsere Kunden und deren Produkte zwar in den Fokus zu stellen und Möglichkeiten der Realisierung zu suchen, aber gleichzeitig klare Leitplanken in Richtung Grauzone zu setzen und dafür zu sorgen, dass die Projekte dem hohen qualitativen Standard entsprechen, den sie versprechen“, sagt Dr. Jörg Stotz, Geschäftsführer HANSAINVEST GmbH, „das ist mühsam, diesen Weg zu finden, aber lohnend und qualitätsfördernd für das Produkt und schafft Verlässlichkeit für den Anleger.“
Doch es gibt weiterhin viel zu tun. Die derzeitige Regulierung misst den Status quo von Unternehmen, was bedeutet, dass Transformationsprozesse, die bereits angestoßen wurden, nicht berücksichtigt werden können. Dadurch können Investments in weniger nachhaltige Unternehmen, die auf einem guten Weg sind, derzeit nicht umgesetzt werden. Außerdem bezieht sich die Taxonomie bislang nur auf ökologische Nachhaltigkeitsziele, nicht jedoch auf soziale Kriterien. Die Investmentbranche fordert daher auch eine bessere Abstimmung zwischen Taxonomie und Offenlegungsverordnung sowie mehr Transparenz bezüglich geplanter Veröffentlichungen seitens der EU-Kommission, um eine sach- und zeitgerechte Umsetzung neuer Regelungen zu ermöglichen.
Diese Regulierung hat dazu geführt, dass viele Fonds ihre Klassifizierung ändern mussten, was die Bedeutung eines umfassenden ESG-Reportings betont. Die HANSAINVEST GmbH bietet eine solche datenbasierte und individualisierbare Toolbox mit Attributen zu ESG-Merkmalen und -Zielen, -Grenzwertdefinitionen sowie -Normen und -Standards an und ermöglichen es Asset Managern, die benötigten Nachhaltigkeitskriterien spezifisch auszuwählen und Grenzwertdefinitionen anzupassen. „Beim Aufsetzen und Nutzen der ESG-Toolbox stellen wir immer wieder in Zusammenarbeit mit unseren Kunden fest, wie wichtig es ist, auszuprobieren, abzuwägen, anzupassen, sich den Anforderungen zu nähern und auch mal Ideen wieder zu verwerfen. Geistige Flexibilität und der kontinuierliche Anpassungswille an regulatorische Änderungen ist dabei entscheidend, damit die Entwicklungsphase zum Erfolg führt“, resümiert Dr. Jörg Stotz.
Nach Fondsauflage ist diese Arbeit nicht beendet. Erst die Auslagerung administrativer Aufgaben ermöglicht es Fondsmanagern, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und letztendlich den Anlegern zugutezukommen. Eine solche Kooperation kann dazu beitragen, einen erfolgreichen Weg durch den regulatorischen Nachhaltigkeitsdschungel zu finden. Diese effiziente Arbeit und die Nutzung von Skaleneffekten führen am Ende zu mehr Qualität und Verlässlichkeit im Produkt – darüber freut sich vor allem der Investor.
HANSAINVEST