Versicherungen

Gothaer: Diese Versicherungen greifen bei Unwetterschäden

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Welche Versicherungen im Schadenfall greifen und wie vorbeugende Maßnahmen Schlimmeres verhindern können erklärt die Gothaer Versicherung.

Sturmschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Eine Voraussetzung: Der Sturm hat die Windstärke 8 erreicht, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Hat der Wind ein Dach abgedeckt und regnet es anschließend hinein, ersetzt die Hausratversicherung die Folgeschäden an der Wohnungseinrichtung.

Darüber hinaus können bereits kleine Vorsorgemaßnahmen helfen, Schlimmeres zu verhindern. Lose Gegenstände können einfach gegen starke Windböen gesichert werden, zum Beispiel Gartenmöbel, Mülltonnen, lockere Dachziegel oder überhängende Äste und abgestorbene Bäume. Dies ist insbesondere für Grundstücksbesitzer wichtig. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht haften sie, wenn Fahrzeuge oder gar Personen zu Schaden kommen.

Aktuelle Schadensbilanz und Prognose

„Bisher sind knapp 1.440 Schadenmeldungen bei uns eingegangen. Nach aktuellen Prognosen rechnen wir mit einem Anstieg auf 4.000 Schadenmeldungen. Allein aus den aktuellen Sturmschäden rechnen wir mit ca. 6,89 Millionen Euro an Schadenzahlungen“, agt Uta Buchholz, Leiterin des Schaden-Service-Centers der Gothaer.

Essenziell: Die Elementarversicherung

Nicht alle Schäden sind automatisch durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt: Mögliche Folgen eines Sturms wie Überschwemmungen oder ein Rückstau, der zu vollgelaufenen Kellern führt, sind standardmäßig weder in der Hausrat- noch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. „Für solche Schäden ist eine zusätzliche Elementardeckung notwendig, die als Zusatzbaustein zu den genannten Versicherungen abgeschlossen werden kann. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten wie zum Beispiel eine Gebäudetrocknung“, erklärt Simon Röwer, Leiter des Bereichs Komposit Privatkunden bei der Gothaer. Es lohne sich also, einen Blick in seine Versicherungspolicen zu werfen und im Zweifelsfall für ausreichend Schutz zu sorgen, so Röwer weiter.

Auch beim Thema Überschwemmung können vorbeugende Maßnahmen im Zweifelsfall Schlimmeres verhindern. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen. Darüber hinaus lohnt es sich, Dachrinnen von Laub und Ablagerungen freizuhalten und regelmäßig zu kontrollieren, ob Gullys und Abflüsse verstopft sind und das Wassers nicht mehr abfließen kann.

Teilkasko für Schäden am Auto

Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto direkt durch den Sturm beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Auch hier gilt: Der Sturm muss Windstärke 8 erreicht haben. Ist der Schaden jedoch selbst verschuldet, etwa weil der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Teilkasko nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Vorgehen im Schadenfall

Den Schaden unverzüglich melden: Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden informieren. Eine detaillierte Schadensaufstellung kann nachgereicht werden. Kundinnen und Kunden der Gothaer erreichen die Servicehotline unter der Telefonnummer 030/5508 81508.
Dokumentieren: Versicherungsnehmer sollten Schäden per Foto oder Video genau festhalten. Wichtig ist eine kurze Auflistung aller Gegenstände, die durch den Schaden zerstört wurden. So kann die Versicherung den Schaden besser einschätzen und Ersatz leisten.
Folgeschäden vermeiden: Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sofern dies ohne Gefährdung möglich ist.
Rücksprache: Bevor eine Reparatur in Auftrag gegeben wird, sollten Versicherungsnehmer unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
Archivieren: Quittungen zum Beispiel von Reparaturarbeiten für die Steuererklärung aufbewahren.

 

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