Sachwerte / Immobilien

Balearen-Regierung hebt Freibetrag für Vermögenssteuer an

Die Regierung der Balearen hat den Freibetrag bei der Vermögenssteuer auf den Balearischen Inseln mit Wirkung zum 01. Januar 2024 von 700.000 Euro auf drei Millionen Euro erhöht

Hochwertig sanierte Villa mit Meerblick in Andratx (c) Engel & Völkers Mallorca

Dadurch bleibt jegliches Vermögen von bis zu drei Millionen Euro auf den Balearen künftig steuerfrei. „Für Immobilienkäufer:innen sowie die Wirtschaft und Entwicklung auf den Balearen ist die Anhebung des Freibetrags eine erfreuliche Nachricht”, sagt Florian Hofer, Geschäftsführer von Engel & Völkers Balearen.

„Damit entfällt eine bisherige Hürde für viele internationale Käufer:innen und Investor:innen, in Immobilien auf den Balearen zu investieren“, sagt Hofer. Die neue Vermögenssteuergesetzgebung setzt ein positives Signal für den Immobilienmarkt. Seit 2012 machen internationale Käufer:innen durchschnittlich 43 Prozent des umgesetzten Immobilientransaktionsvolumens auf den Balearen aus.

Rund ein Viertel des gesamten Bruttoinlandsprodukts der Balearen geht allein auf den Immobiliensektor zurück, was diese Branche direkt nach dem Tourismus zum zweitwichtigsten Wirtschaftssektor macht. Deutsche stellen mit großem Abstand die größte Käufergruppe der internationalen Käuferschaft auf den Balearen dar. Zudem entscheiden sich rund 40 Prozent der Deutschen, die in Spanien eine Immobilie erwerben, für die Balearischen Inseln.

Freibetrag für Vermögenssteuer bislang bei 700.000 Euro

Bislang galt die staatliche Vermögenssteuer, bei der Resident:innen, aber auch Nicht-Resident:innen, jährlich in ihrer Höhe progressiv zwischen 0,28 bis 3,45 Prozent des Nettovermögens zahlen mussten, ab einem Freibetrag von 700.000 Euro. „Dies betrifft bei Resident:innen das gesamte Vermögen, bei Nicht-Resident:innen aber maximal das Immobilienvermögen. Seit 2015 dürfen Nicht-Residente wählen, ob sie die Vermögenssteuer an die Zentralregierung in Madrid zahlen oder an die Autonome Region, in der die Mehrheit des Vermögens befindlich ist”, erklärt Florian Hofer.

Mit der Gesetzesänderung wird die „Impuesto sobre el Patrimonio“ nun erst ab einem Gesamt- bzw. Immobilienvermögen von drei Millionen Euro erhoben. Zudem kumuliert der Betrag, wenn mehrere Eigentümer:innen im Grundbuch eingetragen sind.

„Seit der Einführung der Vermögenssteuer hat sich die Anzahl der 31.000 deutschen Steuerresident:innen auf den Balearen seit 2011 halbiert. Jetzt gibt es mit den großzügigen Freibeträgen für die Vermögenssteuer und der Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer weitere Anreize, einen festen Wohnsitz auf den Balearen zu genießen”, ergänzt Florian Hofer und führt weiter aus: „Beides sind Wahlversprechen von der neuen Balearenregierung der PP, die nun umgesetzt wurden. Die Regierung hat mit einer starken Mehrheit im Mai 2023 die Autonomischen Wahlen gewonnen und eine klare Wendung mit sich gebracht.“

Immobilien auf den Balearen gewinnen weiter an Attraktivität

Die Balearen gehören zu den beliebtesten Reisezielen im Mittelmeer und gelten seit Jahren als einer der attraktivsten Standorte für Zweitwohnsitze in Europa. In vielen Fällen nutzen Immobilienbesitzer:innen ihre Ferienresidenz auch über die Sommermonate hinaus, um die Vorzüge der Inseln saisonübergreifend nutzen zu können. „Aufgrund der hohen Lebensqualität, der hervorragenden Erreichbarkeit sowie der langfristigen Wertstabilität gehören die Inseln bereits zu den begehrtesten Standorten für Ferienimmobilien weltweit”, erklärt Florian Hofer.

„Mit der bereits vollzogenen Eliminierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Verwandte ersten Grades und des nunmehr hohen Freibetrags für die Vermögenssteuer haben die Balearen einen weiteren attraktiven Rahmen für internationale Immobilienkäufer:innen und Investor:innen geschaffen. Wir gehen davon aus, dass die bereits hohe internationale Nachfrage nach erstklassigen Immobilien auf den Balearen in 2024 weiter steigen wird, sagt der Geschäftsführer.

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