Das glauben immer noch sehr viele und scheuen deshalb vor einer entsprechenden Absicherung zurück. Dabei ist der Bedarf gerade in dieser Berufsgruppe besonders hoch.
Im Schnitt wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig. Laut einer Statistik des Deutschen Gewerkschaftsbunds Handwerk sind es in manchen handwerklichen Gewerken sogar bis zu 60 Prozent, die im Laufe ihres Lebens ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können und eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.
Es stimmt: Weil insbesondere Handwerker statistisch gesehen ein deutlich höheres Risiko haben, berufsunfähig zu werden als Menschen in anderen Berufen, sind die Prämien für eine sogenannte Handwerker-BU meist deutlich höher. Trotzdem gibt es gute Gründe, warum Kunden aus Handwerk und Industrie über eine BU nachdenken sollten: Sie arbeiten oft körperlich. Damit setzen sie sich verschiedenen Risiken wie Unfällen oder gesundheitlichen Problemen aus. Fällt das Einkommen weg, sind staatliche Leistungen oft begrenzt. Und wie in fast allen Fällen gilt auch bei der BU für Handwerker: Je früher eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, umso größer sind die Chancen auf Versicherungsschutz zu einem akzeptablen Preis, da in vielen Fällen der persönliche Gesundheitszustand noch gut in Takt ist.
INDIVIDUELLE BERATUNG BESONDERS WICHTIG
Aus diesen Gründen hat die LV 1871 sich diese besondere Berufsgruppe vorgenommen, genauestens untersucht und neue Tarifoptionen geschaffen – mit dem Ergebnis, dass sich die Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker und industrielle Fachkräfte nun passgenau im Rahmen der Meister- und Technikergarantie an die berufliche Lebenssituation anpassen lässt. Dabei ist eine fundierte, unabhängige Beratung gerade für Handwerker und industrielle Fachkräfte essenziell.
Denn es gibt am Markt zahlreiche Alternativen von Erwerbsunfähigkeit bis Dread Disease, die in vielen Fällen günstiger sind, aber eben nicht unbedingt einen umfassenden Schutz bieten können. Insofern sollte eine BU-Absicherung immer das Ziel der Beratung sein, wenn es zur individuellen Situation passt. Das gilt es im Beratungsgespräch herauszufinden.
LV 1871
Mehr Informationen, Unterlagen und Tools für die Beratung
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