Investmentfonds

ELTIF-Novellierung – Sachwertinvestments für alle

Der European Long-Term Investment Fund, kurz ELTIF genannt, sollte auch Privatanlegern den Weg zu Sachwertinvestments erleichtern Doch die bereits 2015 ins Leben gerufene Fondskategorie nahm nie wirklich Fahrt auf. Die jüngste Überarbeitung der Regularien dürfte dies ändern.

Der von der Europäischen Kommission 2015 eingeführte European Long-Term Investment Fund (ELTIF) konnte sich auf dem Markt nicht durchsetzen. Ende 2022 betrug das gesamte Nettofondsvolumen der verfügbaren ELTIFs 11,35 Milliarden Euro, was lediglich 0,07 Prozent des gesamten Anlagevermögens in der Europäischen Union ausmacht. Dabei war die Idee gut. Denn mit dem EU-weit einheitlich regulierten Investmentkonstrukt sollten insbesondere Privatanleger Zugang zu Sachwertinvestments erhalten, die Finanzierungslücke in Bereichen wie erneuerbare Energien oder digitale Infrastruktur geschlossen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden.

Doch die strengen aufsichtsrechtlichen Regularien des ELTIFs schränkten sowohl den Zugang für potenzielle Anleger als auch die Flexibilität im Portfoliomanagement ein. Die Europäische Kommission entschloss sich deshalb, das bisherige Regelwerk fundamental zu überarbeiten. Wir erwarten, dass die am 10. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Novellierung den neuen ELTIF auf einen erfolgreichen Kurs bringen wird. So wurde der Mindestanlagebetrag von 10.000 Euro für Privatanleger ebenso abgeschafft wie die Regelung, dass ein Investment in einen ELTIF nicht mehr als zehn Prozent des Finanzinstrument-Portfolios eines Anlegers betragen durfte.

HÖHERE ATTRAKTIVITÄT DES „NEUEN“ ELTIFS

Die bisherigen Vertriebsanforderungen für ELTIFs an Kleinanleger und das Zahlstellen- Erfordernis, das den EU-weiten Vertrieb beschränkte, sind nun aufgehoben. Mit der Novellierung eröffnen sich zudem im Portfoliomanagement deutlich erweiterte Möglichkeiten. Die Liste der investierbaren Assetklassen wurde ausgedehnt und umfasst nun auch unter anderem Dachfonds-Strategien. Die Kreditaufnahmegrenze sowie die Maximalgrenzen für einzelne Anlagen wurden erhöht und das Konzentrationslimit für Anteile an einem Investmentvehikel wurde von 25 auf 30 Prozent angehoben. Diese Änderungen machen den ELTIF sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Investoren deutlich attraktiver.

Für zusätzliche Attraktivität hierzulande sorgt das BaFin-Schreiben zu den „Häufig gestellten Fragen“ zum ELTIF vom 1. Februar 2024. Es legt eine maximal liberale Auslegung der überarbeiteten Regularien durch die Wertpapieraufsicht nahe. Das Schreiben kann dahingehend interpretiert werden, dass künftig aus aufsichtsrechtlicher Sicht alle Assetklassen mit allen KAGB-Rechtsformen beliebig kombinierbar sind.

Daraus ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. So können Private-Equity-Fonds künftig als offene Publikums-AIFs ausgestaltet sein, was bislang nicht möglich war. Bezüglich der in Frage kommenden Investments gilt lediglich, dass das Investitionsobjekt ein qualifiziertes Portfoliounternehmen sein muss. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der PORTA EQUITY ELTIF, ein in Luxemburg aufgelegter, offener Publikums-AIFDachfonds mit einer Fondslaufzeit von 20 Jahren, der in ELTIF-konforme Zielfonds aus den Bereichen Private Equity, Venture Capital und Private Debt investiert. Ein Konstrukt, das im Zuge der vorgenannten BaFin-FAQs gleichermaßen auch als deutscher ELTIF 2.0 möglich wäre.

NEUE ASSETKLASSE FÜR PRIVATANLEGER

Für Privatanleger kann ein solcher Fonds aus verschiedenen Gründen interessant sein. Ein solches Produkt bietet Zugang zu einer Anlageklasse, die außerhalb des traditionellen Anlageuniversums vieler Privatanleger liegt, und mit der sich ein Portfolio optimieren und besser diversifizieren lässt. Ein wesentlicher Unterschied zum klassischen Private-Equity-Fonds besteht zudem darin, dass die Anteile des PORTA EQUITY ELTIF nach einer Mindesthaltedauer von zwei Jahren und unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist leichter handelbar sind.

Gleichzeitig stellt die Zulassung als ELTIF sicher, dass die EU-Vorschriften eingehalten werden, was den Anlegern ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass, obwohl solche Produkte aufsichtsrechtlich zulässig sind, die steuerliche Seite für institutionelle Anleger noch nicht vollständig angepasst wurde. Dennoch zeigt diese Entwicklung, was mit der ELTIF-Novellierung alles möglich ist. Wir erwarten letztlich, dass zunehmend mehr ELTIFs aufgelegt werden und dieses Investmentkonstrukt im zweiten Anlauf erfolgreich sein wird.

HANSAINVEST

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