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ARAG Verbrauchertipps 

Hotelgast/Nachhilfekosten/Sozialhilfe

Tumisu / Pixabay


Besuch auf dem Hotelzimmer – erlaubt oder nicht?

Um diese Frage zu beantworten, weisen die ARAG Experten auf das Hausrecht hin, das dem Hotelbetreiber zusteht. Und danach darf er Besuch auf dem Hotelzimmer verbieten. Doch in der Regel haben Hotels nichts gegen Besuch, wenn er sich denn an der Rezeption anmeldet. Eine Übernachtung des Besuchs ist nach Angaben der ARAG Experten jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. In dem Fall kann das Hotel einen Aufschlag oder sogar die Differenz zum Doppelzimmerpreis verlangen.

Kosten für die Nachhilfe – wer zahlt nach Trennung?

Ob Musikunterricht, neue Fußballschuhe oder Nachhilfe – außerplanmäßige Ausgaben gibt es bei Kindern jede Menge. Doch wer zahlt im Falle einer Trennung der Eltern für diesen Mehrbedarf? Nach Angaben der ARAG Experten werden die Kosten auf beide Elternteile aufgeteilt. Und zwar im Verhältnis zum Verdienst beider Eltern. Bei der Berechnung des jeweiligen Anteils wird zunächst die Hälfte des Kindergeldes vom monatlichen Verdienst beider Elternteile abgezogen. Dabei wird nur das Einkommen berücksichtigt, das über dem Selbstbehalt liegt. Für die Grundbedürfnisse des Kindes, wie etwa Unterkunft, Lebensmittel oder auch langfristig planbare Ausgaben wie beispielsweise Klassenfahrten, ist der Elternteil zuständig, bei dem das Kind nach der Trennung lebt. An diesen Kosten beteiligt sich der andere Elternteil durch den Kindesunterhalt. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt vom Alter des Kindes und der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen ab.

 Sozialhilfe für Straftäter?

Wer im Gefängnis sitzt, muss sich um seinen Lebensunterhalt nicht kümmern, denn Kost und Logis ist hinter Gittern frei. Daher besteht auch kein Anspruch auf Sozialhilfe. Und zwar auch dann nicht, wenn ein Straftäter auf der Flucht ist. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen dreisten Fall, in dem ein per Haftbefehl gesuchter Straftäter einen Eilantrag beim Sozialgericht stellte, um Sozialhilfe beantragen zu können. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wollte er nicht antreten und benötigte nun dringend Geld zum Leben auf der Flucht. Doch das Sozialgericht gab ihm einen Korb, da er ja die Haft antreten und dadurch seinen Lebensunterhalt hätte sichern können. Und Sozialhilfe bekommen nur diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können (Sozialgericht Münster, Az.: S 15 SO 37/16 ER).

(ARAG)

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