Doch die Branche fängt sich wieder. Mittlerweile sind 60 ehemalige Initiatoren mittels einer eigenen oder einer Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im regulierten Umfeld angekommen, dies betrifft auch nahezu alle marktbedeutenden Häuser. Seit dem letzten Monat geht es bei den neuen Fonds voran, da nun die benötigten Erlaubnisse für den Vertreib der lang angekündigten Fonds vorzuliegen scheint. Zwei KGVen bilden die Vorreiterposition im Hinblick auf die Entwicklung der Prospekte, da diese eine Wiederaufnahme der Prognoserechnung und nicht lediglich die gesetzlichen Mindestangaben planen. Dieser Weg scheint einiges für sich zu haben, da die Prospektqualität nach Wirtschaftsprüferstandard IDW S4 auch das Risiko der zivilrechtlichen Prospekthaftung des Vertriebs minimiert. Jedoch muss bei den KVGen noch Überzeugungsarbeit geleitet werden, obwohl der Mehrwert schlüssig scheint, da so Sachwert und konkrete Erfolgschance vorgezeigt werden könnten.
Dann müssen nur noch die „bis zu“-Kostenklauseln in Angriff genommen werden. Eine denkbare Lösung existiert bereits, wobei auch hohe „bis zu“-Regelungen als Prozentsatz des Nettoinventarwerts in die Anlagebedingungen aufgenommen werden, jedoch gibt es eine begrenzte, absolute Summe im Dienstleistungsvertrag. Im Endeffekt müssen Vertriebe und KVGen den gleichen Weg verfolgen, sodass auch das Volumen der Platzierungen wieder zunehmen kann.
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