Doch auch Immobilienbesitzer mit laufender Finanzierung können sich jetzt langfristig günstige Konditionen sichern. „Ein Forward-Darlehen kann in der Regel bereits einige Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbart werden“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Dies betrifft also alle Eigenheimbesitzer die vor Jahren eine Finanzierung mit 10-, 15- oder 20-jähriger Laufzeit abgeschlossen haben. „Die Forward-Option sollten alle Immobilienbesitzer mit bereits laufender Finanzierung gründlich prüfen. Im aktuellen Zinsumfeld lohnt ein frühzeitiger Angebotsvergleich, um bei einer Anschlussfinanzierung Kostenvorteile zu realisieren und die Rückzahlungsdauer zu verkürzen“, so Scharfenorth.
Beim Forward-Vertrag werden die aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag nach der Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für dieses „Einfrieren“ der Zinsen verlangen die Anbieter gewöhnlich einen Zinsaufschlag von etwa 0,01 bis 0,03 Prozent. Je früher dieser Vertrag abgeschlossen wird, desto höher der Aufschlag. „Allerdings geht die Rechnung nur auf, wenn zukünftig die Zinsen auch tatsächlich steigen. Bleiben sie etwa gleich hoch oder sinken sogar wieder, macht der Kreditnehmer im ungünstigsten Fall ein schlechtes Geschäft“, warnt Scharfenorth. Bei Veränderung der Konditionen sollten Eigentümer immer auch die Höhe der monatlichen Rate modifizieren und die Tilgungsrate an die aktuellen Lebensumstände anpassen. Als Faustregel gilt: Die monatliche Belastung wenn möglich nicht verringern, sondern mindestens beibehalten. Dadurch erhöht sich bei niedrigeren Zinsen der Tilgungsanteil der Rate, was über die Laufzeit nicht nur eine Zinsersparnis sondern auch eine deutlich schnellere Schuldenfreiheit zur Folge hat. „Auf keinen Fall sollten Eigenheimbesitzer die Standardtilgung von einem Prozent beibehalten, sonst kann es 40 Jahre und länger dauern, bis die Immobilie abbezahlt ist“, rät Scharfenorth.
Dirk Eilinghoff