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Benzin: Wohin mit den Hamsterkäufen?

ARAG Experten informieren, wie viel Benzin Autofahrer kaufen und lagern dürfen

andreas160578 / Pixabay

Die Benzinpreise schnellen in ungeahnte Höhen und erreichen jeden Tag einen neuen, traurigen Rekord. Getankt wird mittlerweile nicht mehr spontan und zufällig, sondern dort, wo es laut Tank-App oder Online-Vergleich am preiswertesten ist. Selbst wenn man dafür zur besten Tatort-Zeit noch einmal vom Sofa ins Auto hüpfen muss. Clevere Autofahrer tanken auch gleich auf Vorrat. Dabei gibt es allerdings Grenzen. Wie viel Benzin mitgeführt und gelagert werden darf, erklären die ARAG Experten.

An der Grenze tanken

Wer an der Grenze zu Polen, Luxemburg, Tschechien oder Österreich wohnt, kann Glück haben und bei unseren Nachbarn manchmal deutlich günstiger tanken. Allerdings warnen die ARAG Experten vor einer Milchmädchen-Rechnung: Tanken im Ausland lohnt nur, wenn der Weg kurz und der Preisunterschied hoch ist. Ansonsten sind Fahrt- und Verschleißkosten unter Umständen höher als die Ersparnis.

Darüber hinaus gibt es Regeln zur Einfuhr von Benzin: Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen zusätzlich zu einer vollen Tankfüllung grundsätzlich 20 Liter Kraftstoff zollfrei eingeführt werden. Aus Drittländern dürfen neben dem Kraftstoff, der in den Tank passt, zehn Liter in einem tragbaren Reservekanister mit nach Deutschland gebracht werden. Wer mehr einführt, muss Einfuhrabgaben zahlen.

Benzin zu Hause horten?

ARAG Experten weisen dringend darauf hin, dass es sogar lebensgefährlich werden kann, Kraftstoff daheim zu lagern, da schnell entzündliche, giftige Dämpfe aus den Reservebehältern entweichen können. Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber in Kleingaragen maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Dieselkraftstoff, in den eigenen vier Wänden nur einen Liter. Wichtig: Dabei muss es sich jedoch um zugelassene Treibstoffe handeln, die in verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden. So gelagert, hält sich Treibstoff bis zu zwanzig Jahre.

Lagerung in der Tiefgarage oder im Keller

Weder Keller noch Tiefgaragen von Mietshauskomplexen sind geeignete Lagerräume für Kraftstoff. Oft sind sie allein baulich ungeeignet, da die Bodenplatte nicht versiegelt ist und somit auslaufende Flüssigkeiten ins Grundwasser gelangen können. Daher dürfen in Tiefgaragen nur geringe Mengen Kraftstoff aufbewahrt werden. Dabei müssen eine Geruchsbelästigung von Mitbewohnern und Nachbarn sowie deren gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen sein. Die ARAG Experten raten zudem, den Mietvertrag genau zu studieren, da es sich beim Lagern von Benzin eventuell um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache handeln kann.

Benzin im Auto mitführen

Hierzulande dürfen im Fahrzeug bis zu 60 Liter Benzin pro Kanister und maximal 240 Liter mitgeführt werden. Vorausgesetzt, die Kanister entsprechen der gültigen DIN-Norm und sind luftdicht, fest verschließbar und bruchsicher. Und die Kanister müssen so sicher transportiert werden, dass sie nicht verrutschen, umkippen oder hin- und herrollen können. Am besten wird der Kanister im Kofferraum aufgehoben, wo er auch bei einer Vollbremsung die Insassen am wenigsten gefährden kann. ARAG Experten geben allerdings zu bedenken, dass bei hohen Temperaturen giftige Dämpfe entweichen und in das Wageninnere gelangen können. Dann genügt ein Funke, um dieses Luftgemisch zu entzünden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

(ARAG)

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