Allgemein

Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der umstrittene Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Berliner Senat den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Mietshäuser in Berlin-Moabit

Mit seiner Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht nun klar, dass das Land Berlin mit dem Mietendeckelgesetz seine Befugnisse überschritten hat. „Wir begrüßen das Urteil und sind sehr erleichtert, dass das oberste Verfassungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt und den sogenannten Mietendeckel in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat. Das ist ein guter Tag für den Erhalt der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu der Entscheidung.

„Was Deutschland jetzt braucht, ist ein echter Konsens für das gemeinsame Schaffen von mehr bezahlbaren Wohnungen. Die Zeit des Gegeneinanders ist vorbei“, sagt Axel Gedaschko. Die Probleme auf Deutschlands Wohnungsmärkten können aus Sicht der Wohnungswirtschaft nur durch mehr Zusammenarbeit in einem effektiven Bündnis für den Bau und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum gelöst werden und nicht durch ein lähmendes Gegeneinander.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband hingegen fordern von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. „Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutzes für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin durch den Mietendeckel auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 sollten sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen dürfen. Wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, hätten Vermieter dann vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete einhalten müssen. Zum 23. November 2020 war bereits die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft getreten, die Mieten von mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen verbot.

„Die Entscheidung stellt unmissverständlich klar, dass sich der Senat und die Mehrheit des Parlaments von Berlin über die Zuständigkeiten unseres Staatsrechts hinweggesetzt haben“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Dies hatte ein Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, bereits 2019 zum Ausdruck gebracht.

Der Mietendeckel hatte Vermieter und Mieter im Laufe des vergangenen Jahres in eine rechtunsichere Situation gebracht. Für den Fall einer möglichen und nun eingetretenen Verfassungswidrigkeit des Landesmietendeckels riet sogar die damals zuständige Senatorin, Katrin Lompscher (Die Linke), die Mieter sollten vorsichtshalber das durch die erzwungene Mietreduzierung eingesparte Geld zurücklegen.

Als Investitionsbremse schadet der Mietendeckel denjenigen, die ihre Wohnquartiere sozial orientiert pflegen und ebenso denjenigen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Das belegen ein sinkendes Wohnungsangebot in der Hauptstadt und sinkende Investitionsplanungen. Der Bund und das Land Berlin sollten sich nach Ansicht der Wohnunggswirtschaft darauf konzentrieren, mehr und bezahlbaren Neubau zu ermöglichen. Denn bezahlbares Wohnen brauche eine starke Wohnraumförderung und schnelleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen an Stelle von mehr Regulierung.

uwelehmann/ surpress

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