Die Bundesnehervortzagentur wird erstmals durch eine Versteigerung festlegen, welches Unternehmen einen Windpark auf See errichten darf. Dies geht aus einer Meldung der Bonner Behöre über eine entsprechende Ausschreibung hervor. Ausgeschrieben waren vier Flächen für Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. Für alle vier Flächen seien mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, berichtete die Behörde. Das bedeutet, die Unternehmen verzichten von vornherein auf eine staatliche Förderung. Damit werde ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich.
Behördenpräsident Klaus Müller nannte die Ergebnisse der Ausschreibung eine „gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland.“ Es sei erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigten. „Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist,“ sagte Müller.
Die Windpark-Flächen mit einer Gesamtleistung von 7000 Megawatt liegen in der Nord- und Ostsee und sind laut Bundesnetzagentur nicht zentral voruntersucht. Das heißt , es gibt keine staatliche Voruntersuchung, die beispielsweise die Meeresumwelt, den Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse der ausgeschriebenen Flächen analysiert. Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommt, muss die entsprechenden Voruntersuchungen vor Errichtung eines Windparks in eigener Zuständigkeit durchführen.
Den Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Förderung und geben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet erstmalig ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren über den Zuschlag. Danach erhält das Unternehmen mit der höchsten Zahlungsbereitschaft von der Bundesnetzagentur den Zuschlagist auf der Internet-Seite der Behörde zu lesen. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird nun im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt. Geplant sei nun zeitnah eine elektronische Versteigerung, so die Bundesnetztagentur. Die Erlöse sollen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugutekommen. Mit der Inbetriebnahme der Windparks, drei in der Nord-, einer in der Ostsee, wird für 2030 gerechnet.
uwelehmann/ surpress