Die Grünen müssen somit bei der Bundestagswahl ohne Stimmen aus dem Saarland auskommen. Der Bundeswahlausschuss bestätigte mehrheitlich die Entscheidung, wonach die Landesliste der Grünen an der Saar nicht zugelassen wird. Damit wurde die Beschwerde der Saar-Grünen zurückgewiesen. Die saarländischen Grünen bedauerten die endgültige Nicht-Zulassung. „Ich bin enttäuscht über das Ergebnis“, sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker, die als Vertrauensperson der Partei fungiert. „Im Moment können wir nichts mehr ausrichten. Da ist es jetzt einfach so wie es ist.“ Juristisch könne sie den Beschluss aber „nicht ganz nachvollziehen, so Becker.
Möglich wäre nach der Bundestagswahl ein Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag zu beantragen, sagte Becker weiter Wenn dieses dann „nicht zu unseren Gunsten“ ausgehe, könnten die Grünen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Ob die Grünen diese Schritte verfolgen werden, ist aber noch völlig offen.
Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Im Juni nahmen die Grünen im Saarland den ersten Anlauf, ihre Liste aufzustellen. Auf Platz eins wurde Hubert Ulrich gewählt, ehemals Parteichef der Grünen im Saarland und heute Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.
Doch die Wahl wurde nachträglich für ungültig erklärt, da auch nicht stimmberechtigte Mitglieder ihr Votum abgegeben hatten. Zudem kritisierte ein Schiedsgericht einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Im Juli folgte dann ein zweiter Versuch. Doch zuvor hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen 49 Delegierte aus Ulrichs Ortsverband Saarlouis von dieser Abstimmung ausgeschlossen. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Sie machen rund ein Drittel der stimmberechtigten Grünen-Mitglieder aus.
Daraufhin wandten sich mehrere Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis an den Landeswahlausschuss, welcher schließlich entschied, die Landesliste von der Bundestagswahl auszuschließen. Die Beschwerde der Saar-Grünen gegen diese Entscheidung blockte nun auch der Bundeswahlausschuss ab. Die Entscheidung ist endgültig, theoretisch könnte sie aber nach der Wahl als Grund für eine Wahlprüfungsbeschwerde angeführt werden.
Den Grünen könnten durch den Ausschluss bei der Bundestagswahl im September Zehntausende mögliche Stimmen verloren gehen. Bei der Wahl im Jahr 2017 hatten die Saar-Grünen allerdings weniger als 0,1 Prozentpunkte zum bundesweiten Ergebnis von 8,9 Prozent beigetragen.
uwelehmann/ surpress