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Der nächste Schritt des Gesetzgebers: Riester- und Basisrenten sollen ab 2013 transparenter werden

Angabe der Effektivkosten soll gesetzlich verordnet werden: Berlin, 13. Juli 2011 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen ersten Diskussionsentwurf erstellt, der vorsieht, dass ein komplett neues Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten eingeführt wird.

 Darin werden die aktuellen Informationen zusammengefasst und um wesentliche Angaben ergänzt. Erstmals sollen u.a. die Effektivkosten und -rendite angegeben werden. „Die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt nach Jahren der Intransparenz einen produktübergreifenden Vergleich der Kosten- und Beitragsrendite. Genau deshalb haben wir seit Jahren für die Einführung dieser Kennzahlen gekämpft“, freut sich Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge. „Die verbindliche Vorgabe eines standardisierten Produktinformationsblatts ist genau die richtige Entscheidung, um Kunden einen echten Produktvergleich zu ermöglichen“, lobt Ortmann die Initiative des BMF. An einigen Stellen gibt es Verbesserungsbedarf.

Der vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem transparenten Altersvorsorgemarkt“, hebt Ortmann hervor. Als wichtige Eckpunkte sieht das neue Produktinformationsblatt vor, dass eine verbindliche Seitenzahl vorgegeben wird, die Produkte in fünf Chance-/Risikoklassen eingeteilt, Effektivkosten und –rendite eingeführt und die Kostenarten vorgegeben werden. An einigen Stellen gibt es noch Diskussions- und Verbesserungsbedarf.

Vorgabe des Umfangs sorgt für Übersichtlichkeit
Der Entwurf des BMF sieht eine Beschränkung des Seitenumfangs vor. Insgesamt 19 Punkte sollen auf maximal 3 Seiten zusammengefasst werden. „Der vorgegebene Höchstumfang ist absolut richtig“, ist sich Ortmann sicher. Allerdings ist zu bezweifeln, ob die Seitenvorgabe bei der Menge an Informationen einzuhalten ist. Bereits die bloße Auflistung der 19 Punkte nimmt eine Seite ein. Es sollten daher einige Aspekte gestrichen werden, die für alle Produkte gleichermaßen gelten. Dazu gehören zum Beispiel die Hinweise auf die Zertifizierung, das Inflationsrisiko, die Beitrags- und Zulagengarantie bei Riesterrenten und die Information über die Einwilligung nach § 10a EStG.
Chance-/Risikoklasse helfen Kunden bei der Produktauswahl
Erstmals soll jedes Produkt einer von 5 Chance-/Risikoklassen zugeordnet werden. Dies erleichtert dem Kunden, das für ihn passende Produkt auszuwählen. Schwierig ist aber, die unterschiedlichen Klassen zu bezeichnen und die verschiedenen Produkte einer Klasse zuzuordnen. Die vom BMF vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen – zum Beispiel „sehr geringe Chancen/sehr geringes Risiko“ für die Chance-/Risikoklasse 1 – hält das ITA für zu knapp. Etwas mehr Information sollte dem Kunden gegeben werden, insbesondere zur Garantie zum Rentenbeginn und zu möglichen Verlusten während der Sparphase (Beispiel unter www.ita-online.info). Damit der Kunde die Zusammenhänge besser erkennen kann, sollte diese Beschreibung durch eine grafische Darstellung der Chancen und Risiken ergänzt werden.

Schwierig gestaltet es sich, die Produkte einer Chance-/Risikoklasse zuzuordnen. Das BMF empfiehlt, die Produkte anhand der Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen einzustufen. Während anhand der Bezeichnung die Produkte nicht zufriedenstellend eingestuft werden können, dürften sich Simulationen als kaum gesetzlich umsetzbar erweisen. Denn diese setzen einen einheitlichen, öffentlichen und frei zugänglichen Simulationsstandard voraus. Diesen gibt es bisher nicht. „Warum nicht Produkte anhand fest vorgegebener Kriterien einstufen“, schlägt Ortmann vor. Das ITA hat hierzu bereits Kriterien erarbeitet (www.ita-online.info). Der Vorschlag des BMF, darzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Renditen erzielt werden, richtet sich eher an Berater als an Endkunden. Sie sollte daher nicht in das knappe Produktinformationsblatt integriert werden.

Kostenarten fest vorgegeben – Effektivkosten verbindlich für alle
Die Kosten, die ein Anbieter erheben darf, sollen einheitlich und klar vorgegeben werden. Dies beschränkt die Unternehmen zwar in ihrer Gestaltungsfreiheit, erhöht gleichzeitig aber die Verständlichkeit. Auch die Begrenzung der Wechselgebühren auf höchstens 150 Euro ist im Interesse des Sparers und damit sehr sinnvoll.

Alle Anbieter sollen künftig die Effektivkosten und die Effektivrendite ausweisen. Das BMF nutzt eine weite Definition. „Eingeschlossen sind nach meinem Verständnis auch Zielfondskosten bei Dachfonds, Transaktions- und Performance-Gebühren bei Fonds sowie Kapitalanlagekosten im Sicherungsvermögen bei klassischen Rentenversicherungen“, schlussfolgert Ortmann. „Damit würde erstmals ein übergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten anhand der Kosten und Beitragsrendite ermöglicht“, so Ortmann weiter. Einen Haken gibt es doch: das BMF sieht vor, zusätzlich auch die Garantiekosten als jährliche Wertminderung darzustellen. „Ich würde mir als Verfechter von Kostentransparenz sehr wünschen, dass dies möglich wäre, aber dieser Ausweis würde bestimmte Produkte einseitig bevorzugen“, konstatiert Ortmann. Besser erscheint es, die tatsächlich erhobenen Garantiegebühren wie andere Kosten auch ausdrücklich aufzuführen, aber nicht in den Effektivkosten zu berücksichtigen (Hintergründe unter www.ita-online.info).

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