Man stelle sich vor: Ein Mensch, der seit bestandener Führerscheinprüfung nicht mehr selbst Auto gefahren ist, kommt in eine Situation, in der er „von jetzt auf gleich“ das Steuer eines Fahrzeugs übernehmen muss. Von dieser Person würde niemand erwarten, dass sie besonnen, umsichtig und fehlerfrei agiert. Genau dieses Szenario wird jedoch viel zu oft zur Realität, wenn es um die Erste-Hilfe-Kenntnisse von Autofahrern geht.
Denn die große Mehrheit von ihnen hat ihre im Rahmen der Fahrausbildung erworbenen Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort seitdem nicht mehr aufgefrischt und ist deshalb im Fall der Fälle wenigstens verunsichert, wenn nicht gar völlig überfordert. Dabei können im Notfall gerade die ersten Minuten, bis die Rettungs-Profis eintreffen, über Leben und Tod von Verletzten entscheiden.
Kenntnisse auffrischen, wenn auch nicht vorgeschrieben
Deshalb fordern Verkehrssicherheitsexperten immer wieder, dass Autofahrer ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig erneuern sollten – auch wenn es dafür keine Vorschrift gibt. Ihr Appell richtet sich diesbezüglich nicht nur an das Verantwortungsbewusstsein von Kraftfahrern, sondern auch an deren Egoismus: Schließlich kann jeder einmal in die Lage geraten, sich einen kenntnisreichen und geübten Ersthelfer zu wünschen.
Im Alltag dürfte sich diese Hoffnung jedoch vielfach als unrealistisch erweisen. Denn Studien zufolge liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs bei rund 37 Prozent derjenigen, die einen deutschen PKW-Führerschein besitzen, mehr als zehn Jahre zurück. Das bedeutet konkret: Mehr als jeder dritte Fahrzeuglenker, der auf unseren Straßen unterwegs ist, dürfte kaum mehr sicher sein, was er im Notfall bei einem Unfallopfer unternehmen sollte.
Unterlassene Hilfeleistung ist Straftat
Dennoch muss die Devise lauten, wenn man als einer der Ersten an einem Unfallort eintrifft: unbedingt helfen. Denn das ist gesetzlich vorgeschriebene Pflicht – unterlassene Hilfeleistung eine Straftat. Da lässt der Paragraph 323 c Strafgesetzbuch (StGB) keine Zweifel: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es da.
Zusätzlich drohen drei Punkte im Zentralregister in Flensburg. Der Versuch, eigene Inaktivität damit zu entschuldigen, dass man nichts habe falsch machen wollen oder davon ausgegangen sei, andere könnten besser Erste Hilfe leisten, wird dabei nicht gelten gelassen.
Nach Rettungskette“ vorgehen
Besser also man weiß, was an einem Unfallort zu tun ist. Experten raten dabei, nach der sogenannten „Rettungskette“ vorzugehen. Die beginnt damit, dass zunächst die Unfallstelle gesichert wird. Das bedeutet für Autofahrer, die am Unfallort eintreffen, dass sie die Warnblinkanlage einschalten und ihr Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand abstellen. Dies sollte möglichst in einem sicheren Abstand zur Unfallstelle geschehen.
Trotz verständlicher Aufregung sollten Autofahrer dabei darauf achten, am Unfallort nicht plötzlich abzubremsen. Bevor man sich zur Unfallstelle begibt, muss unbedingt die Warnweste angelegt werden. Aus dem eigenen Fahrzeug sollten gleich das Mobiltelefon, der Verbandskasten und das Warndreieck mitgenommen werden.
Letzteres wird in der richtigen Entfernung in Fahrtrichtung vor dem Unfallort aufgestellt. Diese Distanz beträgt in der Stadt rund 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Bei Kurven und Hügeln oder Bergen ist das Warndreieck immer davor aufzustellen.
Ersthelfer: Überblick über Situation verschaffen
Den Weg zum Platzieren des Warndreiecks sollte man – wenn vorhanden – hinter einer Schutzplanke zurücklegen, andernfalls am äußersten Straßenrand. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, das aufgeklappte Warndreieck dabei vor sich herzutragen.
Dann verschafft sich der Ersthelfer einen Überblick über die Situation am Unfallort, um bei dem anschließend abzusetzenden Notruf alle für die Rettungskräfte wichtigen Informationen übermitteln zu können: zum genauen Standort, zur Art des Unfalls, zu den betroffenen Personen sowie gegebenenfalls zu deren möglichen Verletzungen.
Verletzte aus Gefahrenbereich schaffen
Erst danach geht es an die eigentliche Erste Hilfe, die damit beginnt, den oder die Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu schaffen. Anschließend gilt es, den Zustand des oder der Verletzten abzuchecken: Atmen sie, sind sie bei Bewusstsein, gibt es offensichtliche Verletzungen etc.? Bewusstlose Unfallopfer, die aber normal atmen, bringt man in die stabile Seitenlage. Bei einem Atemstillstand ist sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.
Allein diese kurze Aufzählung der grundlegenden Erst-Maßnahmen an einem Unfallort ist jedoch schon geeignet, bei Ungeübten das Gefühl hervorzurufen, solchen Situationen nicht gewachsen zu sein. Dem wirkt man am besten entgegen, indem man regelmäßig und in nicht zu großen zeitlichen Abständen einen Auffrischungskurs in Erster Hilfe bei einem entsprechenden Anbieter absolviert.
Die geringen Kosten und die Zeit, die Autofahrer dafür aufwenden, können sich auch für sie selbst auszahlen – wenn sie als Unfallopfer mal auf sachkundige Ersthelfer angewiesen sind. Denn dann ist man meist für jeden dankbar, der weiß, was er tut.
(Goslar Institut)