Kurz vor dem Jahreswechsel 2024 trat der European Green Bond Standard (EuGBS) in Kraft. Dieser „Goldstandard“ für nachhaltige Anleihen soll Greenwashing bekämpfen, Transparenz und Rechenschaftspflichten verbessern und die Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie gewährleisten. Was er für die Anlageklasse Green Bonds bedeutet, fasst Rentenfondsmanager Ronald Van Steenweghen von DPAM zusammen:
Ist das der Beginn einer Welle von europäischen grünen Anleihen?
Erhebliche Unsicherheiten bestehen jedoch weiterhin. Sowohl A2A als auch Île-de-France Mobilités hatten bereits grüne Anleihen begeben und ihre Anpassung an den EuGBS frühzeitig signalisiert. Der eigentliche Test wird kommen, wenn Emittenten beginnen, die Flexibilität von 15 Prozenz für Aktivitäten zu nutzen, die nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt werden. Ob die Anleger dann begeistert zugreifen, bleibt abzuwarten.
Versorgungs- und Mobilitätsunternehmen eignen sich besonders gut für eine vollständige Anpassung an die EU-Taxonomie. Die Bekämpfung des Klimawandels erfordert jedoch in allen Sektoren erhebliche Investitionen. Unternehmen mit hohen Emissionen, die sich ernsthaft um Transition bemühen, können – mit Anstrengung – einen Beitrag zu den Zielen der Taxonomie leisten. Viele Emittenten haben jedoch immer noch Schwierigkeiten, an genaue Daten heranzukommen, um die Einhaltung der obligatorischen Do No Significant Harm- und Minimum Social Safeguards-Anforderungen zu gewährleisten.
Der Lackmustest wird kommen, wenn Emittenten mit weniger offensichtlicher Ausrichtung den Markt erschließen. Die Anleger werden nicht bereit sein, einen erheblichen Aufschlag für europäische grüne Anleihen im Vergleich zu den weiter verbreiteten und gut etablierten ICMA-konformen grünen Anleihen zu zahlen.