Allgemein

EVZ: Wichtige Änderungen für Verbraucher 2025

Von neuen Bankdienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Lösungen im Alltag. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Kostenfreie Sofortüberweisungen in Euro

Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird auch der Versand von Sofortüberweisungen kostenlos sein. Verbraucher können dann rund um die Uhr in Sekundenschnelle Geld überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Für Länder mit anderen Währungen wie Polen oder Schweden gilt eine längere Übergangsfrist (Verordnung (EU) 2024/88).

Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard

Seit dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380).

Verbot von Amalgam in der Zahnmedizin

Ab dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam EU-weit verboten, es sei denn, ein Zahnarzt hält seine Verwendung in sehr seltenen Fällen für zwingend notwendig. Für bereits vorhandene Amalgamfüllungen ändert sich nichts. Gesetzlich Versicherte können auf moderne, zahnfarbene Alternativen ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen. In Ausnahmefällen können sich Mitgliedstaaten bis 30.06.2026 vom Dentalamalgam-Verbot befreien lassen (Verordnung (EU) 2024/1849).

Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien

Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die ETA kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro), ist zwei Jahre gültig und digital mit dem Reisepass verknüpft. Die Beantragung erfolgt online. Die Genehmigung wird innerhalb von 72 Stunden erteilt. Wichtig: Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle Seite gov.uk, um erhöhte Gebühren durch Vermittler zu vermeiden.

Nachhaltigkeit im Alltag: Alttextilien dürfen nicht mehr in den Restmüll

Ab Januar 2025 tritt eine neue EU-Vorschrift in Kraft, die Verbraucher verpflichtet, alte Kleidung und andere Textilien wie Bettwäsche, Handtücher etc. nicht mehr in den Hausmüll zu werfen. Stattdessen müssen sie über Altkleidercontainer gesammelt und recycelt werden. Damit sollen die enormen Mengen an Textilabfällen reduziert werden, die bisher überwiegend verbrannt oder deponiert wurden (Richtlinie 2008/98/EG).

Barrierefreiheit wird verpflichtend: Der European Accessibility Act

Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.

Das EVZ hilft bei Fragen und Problemen

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert über diese und andere Neuerungen und steht Verbrauchern bei Fragen oder Problemen kostenlos zur Seite.

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