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EVZ: Winterreifen-Pflicht in Europa

Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf in Deutschland nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden

© EVZ

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer einen genauen Blick auf ihre Reifen werfen, denn dann gilt bundesweit eine neue Vorschrift. Und was gilt auf dem Weg in den Herbst- und Winterurlaub bei unseren europäischen Nachbarn? Das Europäische Verbraucherzentrum informiert auf seiner Website mit aktualisierten Informationen zu den Winterreifen-Regelungen in 30 europäischen Ländern.

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen auf allen vier Rädern Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm.

Ab 1. Oktober 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen, das seit 1. Januar 2018 für neu hergestellte Reifen vorgeschrieben ist. Winterreifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung tragen, dürfen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Für alte Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Diese läuft nun aus.

Diese Vorschriften gelten in unseren Nachbarländern

Die meisten europäischen Länder haben Winterreifregelungen in ihren Gesetzen verankert.

Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie bei uns gibt es zum Beispiel in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien.

Eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht besteht unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Diese beginnt in der Regel im November / Dezember und endet im Laufe des März / April.

In Frankreich, Italien und Spanien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Meist kommt dies in den Gebirgsregionen zur Anwendung. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.

Keine Winterreifenpflicht besteht z. B. in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Polen und der Schweiz. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen empfohlen.

Wichtig: Autofahrer sollten immer die Profiltiefe der Reifen im Auge behalten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von 3 mm vorgeschrieben, in anderen wie z. B. Tschechien und Österreich sogar 4 mm.

Ohne Winterreifen drohen bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung

Angesichts zunehmender Wetterextreme und plötzlicher Wintereinbrüche auch in südeuropäischen Ländern sollten Autofahrer in den Wintermonaten (Faustregel: Oktober-Ostern) am besten immer auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen.

Denn egal wie die Winterreifenregelung aussieht: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine Winterreifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa. Unsere Web-App Mit dem Auto ins Ausland bietet darüber hinaus Informationen zu Verkehrsvorschriften, Mautgebühren oder mitzuführender Ausrüstung in den verschiedenen Ländern.

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