Radfahrer leben auf den Straßen gefährlicher als andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten sie mit Köpfchen unterwegs sein. Das beinhaltet vor allem auch, einen Kopfschutz zu tragen, wie Experten immer wieder betonen. Denn ein Fahrradhelm kann wie eine „Knautschzone für den Kopf“ vor üblen Verletzungen schützen.
Vor diesem Hintergrund sollten Radler – auch auf kurzen Strecken oder jetzt im Sommer, wenn der Fahrradhelm bei heißen Temperaturen als besonders störend empfunden wird – nicht auf diesen Kopfschutz verzichten.
Unerlässlicher Schutz
Zum Thema Fahrradhelme führte die Unfallforschung der Versicherer (UDV) bereits 2014 zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Universitätsklinikum Münster eine Studie durch, die bis heute nichts von ihrer Aussagekraft verloren hat. Das Fazit dieser Untersuchung besagt klipp und klar: „Fahrradhelme können nachweislich die meisten lebensbedrohlichen Kopfverletzungen verhindern oder abmildern“.
Viele Radfahrer, die bei Unfällen zu Tode kommen, hätten mit einem Fahrradhelm überleben können, ist der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann, nach wie vor überzeugt. Oder anders herum: Von den Radfahrern, die bei den von der UDV untersuchten Unfällen schwere Kopfverletzungen davontrugen, hatten alle keinen Helm auf.
Helm als Schädeldeckenverstärker
Wie aber schützt ein Fahrradhelm im Falle eines Falles konkret den Kopf seines Trägers, wie funktioniert das mit der Schutzwirkung? Bei einem Fahrradunfall wirken große Kräfte auf Schädel und Gehirn, wenn der Kopf ungeschützt irgendwo aufprallt, erläutert die Verkehrssicherheitskampagne „Gib acht im Verkehr“.
Die Folgen davon können von einem „Brummschädel“ über eine Gehirnerschütterung bis zum Koma reichen. Ein Helm fungiert dann wie eine Knautschzone zwischen Kopf und Hindernis – wie etwa Straße, Auto oder was auch immer. Er verstärkt sozusagen die Schädeldecke und fängt Aufprallenergie ab – internationalen Studien zufolge mehr als 80 Prozent der Stoßenergie. Daher betonen Sicherheitsexperten immer wieder: Ein Fahrradhelm schützt vor den meisten lebensbedrohlichen Kopfverletzungen!
Tipps für Helmauswahl
Nun werden derartige Helme in vielen verschiedenen Ausführungen und zu den unterschiedlichsten Preisen angeboten. Die Forderungen des Handels für einen solchen Kopfschutz können von 15 bis über 150 Euro reichen. Da fragt sich der schutzbedürftige Radler: Worauf muss ich bei der Helmauswahl achten? Hierbei können einige Tipps helfen.
Das erste K.-o.-Kriterium beim Kauf eines Fahrradhelms ist das Prüfzeichen: Alle in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassenen Helme müssen das sogenannte CE-Siegel (DIN-Norm) und das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) tragen.
Damit fallen Helme ohne das Zeichen DIN EN 1078 beziehungsweise DIN EN 1079 für Kinderhelme schon bei der Vorauswahl durch. Bei den Kopfschützern mit diesem Prüfsiegel hingegen kann man davon ausgehen, dass sie den aktuellen Sicherheits- und Materialstandards genügen.
Perfekter Sitz
Ganz wichtig bei Helmen aller Art ist, dass sie perfekt sitzen. Denn nur dann können sie ihren Schutzaufgaben optimal gerecht werden und werden beim Benutzen nicht unangenehm. Deshalb sollten auch Fahrradhelme beim Kauf probegetragen werden. Immerhin prüft man ja beim Erwerb von Kleidungsstücken oder Schuhen ebenfalls, ob sie „sitzen“.
Im Falle eines Fahrradhelms sollte man sich dabei auch die Zeit nehmen, so lange die Größenverstellung der Innenverkleidung zu testen, bis man wirklich beurteilen kann, ob die Helmgröße stimmt sowie ob dieser nicht wackelt oder zu eng sitzt.
Ganz wichtig für den Tragekomfort eines solchen Kopfschutzes ist ebenfalls, dass nicht ungepolsterte Stellen auf den Schädel sowie Riemen und Gurtbänder auf Ohren oder Hals drücken. Außerdem sollte der Helm eine gute Belüftung des Kopfes während der Fahrt ermöglichen.
Keine Helmpflicht
Hierzulande gibt es für Radfahrer zwar keine Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes, doch Verkehrssicherheitsorganisationen raten dringend dazu, auf einen solchen Kopfschutz nicht zu verzichten. Denn gerade für Zweiradfahrer ist die Gefahr einer Kopfverletzung mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen selbst bei einem Sturz schon hoch. Gleiches gilt für E-Bike-Fahrer, für die hierzulande auch keine Helmpflicht besteht.
Anders sieht es bei den schnelleren S-Pedelecs aus: Deren „Piloten“ müssen aufgrund der höheren Geschwindigkeit solcher Gefährte von Gesetz wegen einen Schutzhelm tragen.
(Goslar Institut)