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Finanzieller Engpass: Was kann man tun?

Oft wird es zum Jahresbeginn knapp im Portemonnaie. ARAG Experten geben Tipps.

Geld leihen? Nur mit genauer Prüfung.

Weihnachten und Jahreswechsel sind überstanden – und die meisten guten Vorsätze noch nicht über Bord gekippt. Doch regelmäßig zum Jahresbeginn wird es bei dem einen oder anderen knapp auf dem Konto. Die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Forderungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann, wenn man dringend etwas Geld braucht – und vor allem, was man unbedingt lassen sollte, sagen ARAG Experten.

Kreditvermittler

Schneller Kredit ohne Schufa-Auskunft? Finger weg! Denn dabei handelt es sich in aller Regel um Kreditvermittler und die vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen nur Anfragen an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört auch meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Außerdem: Selbst wenn man über den Kreditvermittler Geld erhalten sollte, wird das Darlehen zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.

Ratenkredit

Besser als Kreditvermittler: direkt zur Bank oder Sparkasse. Wie schnell einem dort geholfen wird, kann man allerdings auch nicht pauschal beantworten. Es hängt immer von der Bonität des Kunden ab. Bei entsprechenden Sicherheiten bietet sich etwa ein Ratenkredit an. Damit steht das Geld in ein bis zwei Tagen zur Verfügung. Die eigene Hausbank ist dabei aber nicht immer die günstigste! Bei Ratenkrediten wie bei allen anderen Darlehen sollte man die Preise möglichst vieler Kreditinstitute vergleichen. Es gibt viele Formen, die sich in Zinshöhe und Laufzeit oft stark unterscheiden. Aussagekräftig ist aber allein der effektive Jahreszins, den anzugeben die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind.

Dispositionskredit

Wer es besonders eilig hat, kann sein kontoführendes Kreditinstitut auch bitten, den Dispokredit zu erhöhen. Dann steht das Geld sofort zur Verfügung. Derzeit liegt der Zinssatz für Dispokredite bei vielen Banken zwischen sieben und zehn Prozent. Daher empfehlen ARAG Experten diese Lösung nur, wenn man das Konto in wenigen Monaten wieder ausgleichen kann. Ansonsten wird der „Dispo“ zu einer recht kostspieligen Angelegenheit. Noch teurer wird es, wenn man das von der Bank oder Sparkasse eingeräumte Limit des Dispokredits ohne Rückfrage überzieht. Bei solchen geduldeten Überziehungen kommen nochmal mindestens drei bis vier Prozent Zinsen obendrauf.

Kredite zu Minuszinsen

Vergleichsportale im Internet unterbieten sich derzeit mit Krediten zu Minuszinsen. Das klingt gut, birgt aber auch auch Gefahren, mahnen ARAG Experten: Die Angebote sind eine Marketingmasche, um neue Kunden zu gewinnen. Die wertvollen Kundendaten erhält das jeweilige Portal schon beim Kreditantrag, selbst wenn das Darlehen zum Negativzins gar nicht gewährt wird. Die Aktionskredite werden in aller Regel nur an Leute mit „sehr guter“ Bonität vergeben, bei denen die Einnahmen die regelmäßigen Ausgaben decken. Damit eignen sich die Kredite also nicht, um den Dispo oder einen anderen Kredit abzulösen. Die Darlehen zum Negativzins werden außerdem nur einmal pro Kreditnehmer vergeben. Wer angesichts von Minisparzinsen auf die Idee kommt, in solche Aktionskredite zu „investieren“, hat die Rechnung somit ohne den Wirt gemacht. Außerdem zählt die Schufa alle Darlehen, ob groß oder klein – und das kann sich rächen, wenn eines Tages ein größerer  Kredit gewünscht wird. Wer sich schon regelmäßig 1.000 Euro gepumpt hat, scheint nicht gerade eine gute Bonität zu haben und bekommt dann im Ernstfall vielleicht gar kein Geld mehr.

Pfandhaus

Schnell, relativ unbürokratisch und anonym gibt es Geld in Pfandhäusern. Bei dieser Art des Kredits haftet man nur mit dem Pfand; das kann man innerhalb einer bestimmten Frist wieder auslösen. Zusätzlich zum geliehenen Betrag kann das Pfandhaus allerdings noch Zinsen in Höhe von einem Prozent und gesetzlich festgelegte Gebühren verlangen. Nach Verstreichen der Frist wird das Pfand verkauft oder versteigert – ein Mehrerlös daraus geht dann selbstverständlich an den Pfandgeber. Wird weniger erlöst, als für das Pfand beliehen wurde, bleibt das Pfandhaus auf dem Verlust sitzen. Darum geben Pfandhäuser nie den tatsächlichen vollen Wert des Gegenstandes heraus, erläutern ARAG Experten.

(ARAG)

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