Allgemein

Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

ARAG Experten informieren über gesunde Arbeitsplätze

succo / Pixabay

Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Stress lass nach!

Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine Überforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privat- und Arbeitsleben können oft nicht mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium in der Europäischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschöpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund für teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Erkrankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern.

Das Arbeitsschutzgesetz

Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Nach längerer Krankheit: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Darüber hinaus sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfähig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, als auch für mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlässt ein Arbeitgeber, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kündigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Vorschriften zum Ablauf der Eingliederung gibt es nicht. Auch die Maßnahmen sind nicht vorgegeben und können sehr vielfältig sein. Ob medizinische Reha, Anpassung bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Versetzung in einen anderen Bereich, Reduzierung der Arbeitszeit, Weiterbildung oder Umschulung – je nach Einzelfall legen die Beteiligten gemeinsam die konkreten Schritte fest.

Eine Liste mit vielfältigen BEM-Maßnahmen und Akteuren, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterstützend zur Seiten stehen, bietet die Internetseite Talent Plus . Talentplus ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Wege zum gesunden Arbeitsplatz: Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die BGF für Arbeitgeber sogar steuerliche Vorteile hat: Maßnahmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuerfrei, wenn sie die Mitarbeitergesundheit fördern.

Betriebliche Krankenversicherung

Viel für die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image können Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung vorsorgen. Die Mitarbeiter fühlen sich gewertschätzt. Attraktiv sind beispielsweise Budgettarife. Dabei können sich die Mitarbeiter Jahr für Jahr über ein frei verfügbares Gesundheitsbudget freuen, das sie individuell einsetzen können: für eine neue Brille, Heilpraktikerleistungen, eine professionelle Zahnreinigung – und einiges mehr, wofür die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

(ARAG)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Wird das Rentenversprechen auf den Policen zu oberflächlich behandelt?

Versicherungspolicen sind schwer zu lesen und oft führen die viele Paragraphen zur Verwirrung und Irrtümer?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben