18 Prozent aller erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlinge sind der Studie zufolge erwerbstätig, weitere 57 Prozent nehmen an Sprachkursen teil oder besuchen Bildungseinrichtungen. Ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten steige die Erwerbstätigenquote „deutlich auf 28 Prozent“ an, teilte das IAB am Donnerstag mit. Weitere 57 Prozent nehmen an Sprachkursen teil oder besuchen Bildungseinrichtungen.
68 Prozent der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter hätten ein Hochschulexamen, weitere 16 Prozent eine Berufsausbildung. Fast die Hälfte der Erwerbstätigen arbeite in Berufen, für die sie formal überqualifiziert sind. Nur 39 Prozent der Erwerbstätigen arbeiteten in Vollzeit, 36 Prozent in Teilzeit, 18 Prozent seien geringfügig beschäftigt, 7 Prozent seien in Ausbildung oder machten ein Praktikum.
Der mittlere Monatsverdienst der vollzeitbeschäftigten Ukrainer liegt laut IAB mit 2550 Euro fast 1000 Euro unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Trotz ihrer Qualifikationen finden viele von ihnen keine passenden Stellen in Deutschland. Das IAB betont, dass Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung und vor allem gute Deutschkenntnisse entscheidend für eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt seien. Sie erhöhen demnach nicht nur die Chancen auf eine Beschäftigung, sondern wirken sich auch positiv auf die Einkommenssituation aus.
Angesichts der hohen Teilnahmequote an Sprach- und Integrationskursen und der ausgeprägten Erwerbstätigkeitswünsche „ist nach Abschluss der Kurse eine beschleunigte Integration zu erwarten“, erklärt Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung. 80 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter seien Frauen, die Hälfte von ihnen hat Kinder. Gute Kinderbetreuung führe „zu mehr sozialen Kontakten mit deutschen Familien, fördert die soziale Teilhabe und erleichtert damit auch indirekt den Arbeitsmarktzugang“, ergänzt Herbert Brücker vom IBA. Die Kinderbetreuung sei ein strukturelles Problem, so Brücker weiter.
Dabei sind die Rahmenbedingungen für Geflüchtete aus der Ukraine gut. Sie unterliegen keinem Beschäftigungsverbot, müssen kein Asylverfahren durchlaufen und sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) integriert.