Mit dem Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen, die in Drittstaaten produzieren dazu verpflichtet werden, bei ihren Vertragspartnern im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben zu achten. So soll verstärkt gegen anhaltende Menschenrechtsverletzungen – wie Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und mangelnde Arbeitsrechte – vorgegangen werden. Das Lieferkettengesetz sei „ein klares Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Damit ist nun Schluss,“ betonte Bundesarbeitsminister Heil. Der Minister hält es für einen „Erfolg für die Menschen, die weltweit unter unwürdigen, gefährlichen, manchmal tödlichen Bedingungen arbeiten. Das Gesetz werde ihnen mehr Rechte geben, so Heil.
Wenn das Gesetz heute verabschiedet wird, gilt es zunächst ab 2023 für Firmen mit mehr als 3000 Angestellten und ab 2024 für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. Diese wären dann verpflichtet, Risikobewertungen zum Thema Menschenrechte durchzuführen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und Beschwerdemöglichkeiten in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden in der ersten Stufe etwas mehr als 900, später rund 4800 Unternehmen unter die Regelung fallen. Längst nicht genug wie Kritiker meinen. Sie fordern grundsätzlich für alle Unternehmen gleiche Bedingungen zu schaffen.
Kritik an dem Gesetz kommt bereits jetzt sowohl vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wie von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Letztere monieren, dass das Lieferkettengesetz durch den Kompromiss zu sehr abgeschwächt wurde, So sollten die Regelungen ursprünglich bereits für Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern gelten. Ein Passus zur möglichen zivilrechtlichen Haftung wurde sogar komplett aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Ein weiterer Kritikpunkt: Die deutschenUnternehmen sind in den oft langen Lieferketten nur für ihren direkten Vertragspartner unmittelbar verantwortlich. Nicht für die Sub-Sub-Unternehmen. Bei ihnen muss die deutsche Firma nur eingreifen, wenn ihr belastbare Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Wenn es nach dem Willen des EU-Parlaments geht, wird die deutsche Gesetzeslage ohnehin bald überholt: EU-weit soll es, wenn die Kommission mitzieht, in etwa zwei Jahren ein noch strengeres Gesetz geben.
uwelehmann/ surpress