Allgemein

Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Mit den Stimmen der Ampel-Parteien hat der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Als nächstes muss noch der Bundesrat zustimmen.

Auf diese Weise sollen auch weiterhin Corona-Schutzmaßnahmen möglich sein. Die bisherige Corona-Notlage wird im Gegenzug nicht verlängert und läuft am 25. November aus. Bei der namentlichen Abstimmung hatten 688 Abgeordnete teilgenommen. 398 Parlamentarier stimmten für die Neuregelung, 254 waren dagegen. Es gab 36 Enthaltungen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen und forderte stattdessen, die Corona-Notlage zu verlängern. Die Union droht nun damit, das Vorhaben im Bundesrat abzulehnen.

Vorgesehen sind nach dem neuen Infektionsschutzgesetz unter anderem weiterhin Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Geplant sind aber auch 3G-Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete am Arbeitsplatz und in Bussen, Bahnen und Zügen. Beschäftigte, die sich weigern, müssen in Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden. Auch generell gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wo es seitens des Arbeitgebers und der Beschäftigten möglich ist, soll von zu Hause aus gearbeitet werden.

Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht Arbeitgebern unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner wurden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Verlängert wurde zudem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz werden für drei Monate beibehalten.

Auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher zum Beispiel in Pflegeheimen ist vorgesehen. Die Länder erhalten zudem Möglichkeiten, auch strengere Corona-Maßnahmen anzuordnen: Sie können je nach Infektionsgeschehen Kontakte beschränken und Events verbieten. Sport treiben können die Länder nicht untersagen, Sportveranstaltungen jedoch schon. Strengere Maßnahmen, wie etwa großflächige Schulschließungen, soll es nicht mehr geben.

Schließlich wird im neuen Infektionsschutzgesetz die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen unter Strafe gestellt. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich erfasst.

Infos: www.bundestag.de

uwelehmann/ surpress

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 05 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben