Allgemein

Niedrigzinsphase und bAV: Überprüfung des Versorgungswerks aus Unternehmersicht erforderlich

Viele Unternehmen halten es in Zeiten der Niedrigzinsen hinsichtlich der bAV für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Großteil die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig.

Rente

Viele wünschen sich zudem, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. Das ergibt eine Studie von Aon Hewitt. Die Lebensversicherer reagieren mit neuen Produkten und eingeschränkten Garantieversprechen auf das Niedrigzinsumfeld und die Anforderungen, die sich aus der europäischen Richtlinie Solvency II ergeben. Zunehmend wirkt sich dies auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus: Inzwischen hält es fast die Hälfte der Unternehmen für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Das zeigt die Studie „Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions“, die der Anbieter von Services im Bereich Human Resources Aon Hewitt durchgeführt hat. Demzufolge hat bereits mehr als ein Fünftel der Unternehmen Veränderungen vorgenommen, indem sie beispielsweise die zugesagte Verzinsung reduziert oder von leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt haben.

Festhalten an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung
Kein Zweifel besteht allerdings daran, dass die bAV auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen wird, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und Arbeitnehmer zu binden, daher will der überwiegende Anteil der befragten Unternehmen an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung festhalten.

Für viele Unternehmen wäre es der Studie zufolge sogar denkbar, ihre Versorgungsregelung komplett neu zu gestalten. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Großteil der Befragten demnach die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig – gefolgt von Transparenz und Flexibilität. Für die Mehrheit der Arbeitgeber sind außerdem die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Angebotes. Zwei Drittel der befragten Unternehmen wünschen sich daher, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. „Hier sind die Lebensversicherer aufgefordert, die Produkte der neuen Generation dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie sich auch für die Abbildung komplexer Versorgungsordnungen eignen, um sie uneingeschränkt für die bAV tauglich zu machen“, erläutert Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker GmbH in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt.

Große Unsicherheiten bestehen laut Insurance Survey 2016 noch bei den Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteilen. „Das Angebot an neuen Produkten ist nicht mehr so homogen und selbst für Fachleute nicht immer transparent“, berichtet der Aon-Hewitt-Manager. Bei den Produkten der neuen Generation könne sowohl die garantierte als auch die zum Rentenbeginn hochgerechnete Leistungshöhe nur sehr eingeschränkt als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Um das passende Produkt zu finden, seien – anders als bei klassischen Tarifen – Produktmerkmale, wie beispielsweise Gestaltungsrechte bei der Kapitalanlage oder die Einschlussmöglichkeit von Zusatzversicherungen, ausschlaggebend.

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