Bundesteilhabegesetzt

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Bundesteilhabegesetz jetzt nachbessern

Der Sozialverband SoVD unterstützt den heute veröffentlichten Aufruf „Nachbesserung jetzt!“. Damit will der SoVD zu einem Bundesteilhabegesetz beitragen, das gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in ganz Deutschland gewährleistet.

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Betriebsrente

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Streit um Betriebsrente

Sehen eine einzelvertragliche Vereinbarung zu einer betrieblichen Altersversorgung  – Betriebsrente – und eine Zusage im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine annähernd gleiche Versorgung vor, so..

kann ein Beschäftigter mit einer Einzelzusage nicht verlangen, dass auch in seinem Fall die Betriebsvereinbarung zur Anwendung kommt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2016 hervor (3 AZR 134/15). Dem Kläger waren im Jahr 1987 von seinem Arbeitgeber einzelvertragliche Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) über eine Pensionskasse zugesagt worden.

Wiederholte Änderungen

Im Jahr darauf trat in dem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung in Kraft, nach der allen ab einem bestimmten Stichtag Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Direktzusage versprochen wurden. Diese Vereinbarung wurde in der Folgezeit wiederholt abgelöst. So auch im Jahr 2007. Diese Fassung sah vor, dass Beschäftigte, die in der Vergangenheit eine einzelvertragliche Zusage erhalten hatten, nicht in den Geltungsbereich der aktuellen Vereinbarung fallen. Damit war der Kläger jedoch nicht einverstanden. Mit seiner gegen seinen Arbeitgeber eingereichten Klage wollte er festgestellt wissen, dass ihm ab Rentenbeginn ein Anspruch auf eine Betriebsrente gemäß der Versorgungsordnung des Jahres 2007 zustehe.
Dem stehe seine einzelvertragliche Vereinbarung nicht entgegen. Denn er habe nicht wirksam auf die in der aktuellen Betriebsvereinbarung festgelegten Ansprüche verzichten können.

Etappensieg

Nachdem das in der ersten Instanz mit dem Fall befasste Arbeitsgericht die Klage als unbegründet zurückgewiesen hatte, hatte der Kläger mit seiner Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mehr Erfolg. Die Richter gaben der Klage statt. Sie stellten fest, dass dem Kläger tatsächlich eine Altersrente gemäß der Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2007 zustehe.
Der Arbeitgeber legte daraufhin Revision beim Bundesarbeitsgericht ein. Dort errang er einen Etappensieg.
Nach Meinung der Erfurter Richter dürfen Beschäftigte, denen bereits einzelvertraglich eine bAV – Betriebsrente – zugesagt wurde, nur unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem ihres Arbeitgebers ausgenommen werden.
Zurück an die Vorinstanz
Erforderlich sei, dass die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest gleichwertige Versorgung erhalten.
Ob das in der zu entscheidenden Sache der Fall ist, steht nach Überzeugung des Bundesarbeitsgerichts noch nicht fest. Die Sache wurde daher an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses hat nun zu klären, ob die dem Kläger von seinem Arbeitgeber erteilte einzelvertragliche Zusage annähernd mit der Zusage im Rahmen der Betriebsvereinbarung gleichwertig ist.
Sollte das der Fall sein, wäre die Klage abzuweisen. Andernfalls wäre die Betriebsvereinbarung unwirksam. Denn dann würde sie zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit einer einzelvertraglichen Zusage führen.

Wolfgang A. Leidigkeit

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KMU

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Deutsche KMU bei Digitalisierung besser als ihr Ruf

Anteil der ERP-Software nutzenden KMU signifikant gestiegen

Der digitale Informationsaustausch in vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland gehört trotz immer wieder zu hörender Forderungen nach einem immensen Nachholbedarf bereits zum Alltag. Laut Eurostat  haben im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits rund 55 Prozent von ihnen ERP-Softwarepakete genutzt.

ERP, CRM und Co im Trend

„Im Vergleich zu den Vorjahren ist in 2015 der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen, die ERP-Software nutzen, deutlich gestiegen. Inzwischen sind die KMU in Deutschland innerhalb der Europäischen Union führend und liegen sechs beziehungsweise zehn Prozentpunkte vor ihren Rangnachfolgern Belgien beziehungsweise Dänemark“, verdeutlicht Christian Schröder vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn

Auch Kundendaten werden mithilfe von Software-Lösungen wie CRM vergleichsweise häufig gesammelt und katalogisiert. Dagegen stagniert aktuell im Vergleich zu früheren Jahren der Anteil der KMU in Deutschland (24 Prozent), die ihre Geschäftsprozesse mit denen von Zulieferern und/oder Kunden verbunden haben. „Aus technologischer Sicht wären die vorhandenen Cloud-Angebote der optimale Weg, um den Informationsaustausch zwischen den Unternehmen zu organisieren.“

Misstrauen bei Internet-Clouds

„Tatsächlich nutzen die KMU in Deutschland die Cloud-Dienste jedoch deutlich seltener als die kleinen und mittleren Unternehmen in anderen EU-Ländern. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt immer noch darin, dass die KMU der Datenverwaltung über Internet-Clouds misstrauen. Ihre Sorge gilt dabei nicht nur der Datensicherheit, sondern auch der anwendbaren Gerichtsbarkeit, wenn der Cloud-Server in einem anderen (außer-)europäischen Land steht“, so Schröder. Gleichwohl liegen die deutschen klein und mittleren Unternehmen in Hinblick auf die Integration mit Zulieferern und Kunden acht Prozentpunkte über dem EU-Schnitt innerhalb der EU und an zweiter Stelle hinter den KMU aus Dänemark.

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