Allgemein

Reform der Investmentbesteuerung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reform der Investmentsteuer abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler: "Mit dem Gesetz vereinfachen wir die Investmentsteuer und machen das Recht europarechtssicher. Wir unterbinden auch eine Vielzahl unerwünschter Gestaltungen, für die die Investmentsteuer aufgrund ihrer Komplexität besonders anfällig war." Für Immobilienfonds soll entgegen des Gesetzentwurfes eine Übergangsfrist geschaffen werden, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert wird. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie mehr als zehn Jahre beträgt. Darüber hinaus werden die Anlagebedingungen für Spezialfonds angepasst. Ihnen wird es möglich sein, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Damit wird beabsichtigt, für Infrastrukturprojekte weiterhin genügend private Kapitalgeber zu finden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Verhinderung sog. Cum-Cum-Gestaltungen, um die Erstattung von Kapitalertragsteuererstattungen um den Dividendenstichtag zu verhindern. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist dann nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wurde und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf aber wird die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen auf 15 Prozent gesenkt. Damit soll das eigentlich angestrebte Besteuerungsniveau erreicht und wirtschaftlich sinnvolle Geschäfte in diesem Kontext nicht unnötig behindert werden. Um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden, will die CDU/CSU Bundestagsfraktion in einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichgestellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäften einführen. Dabei wird zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Ausnahmeregelung von der Missbrauchsbekämpfungsregelung vorgesehen.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reform der Investmentsteuer abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler:

„Mit dem Gesetz vereinfachen wir die Investmentsteuer und machen das Recht europarechtssicher. Wir unterbinden auch eine Vielzahl unerwünschter Gestaltungen, für die die Investmentsteuer aufgrund ihrer Komplexität besonders anfällig war.“

Für Immobilienfonds soll entgegen des Gesetzentwurfes eine Übergangsfrist geschaffen werden, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert wird. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie mehr als zehn Jahre beträgt.

Darüber hinaus werden die Anlagebedingungen für Spezialfonds angepasst. Ihnen wird es möglich sein, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Damit wird beabsichtigt, für Infrastrukturprojekte weiterhin genügend private Kapitalgeber zu finden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Verhinderung sog. Cum-Cum-Gestaltungen, um die Erstattung von Kapitalertragsteuererstattungen um den Dividendenstichtag zu verhindern. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist dann nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wurde und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf aber wird die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen auf 15 Prozent gesenkt. Damit soll das eigentlich angestrebte Besteuerungsniveau erreicht und wirtschaftlich sinnvolle Geschäfte in diesem Kontext nicht unnötig behindert werden.

Um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden, will die CDU/CSU Bundestagsfraktion in einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichgestellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäften einführen. Dabei wird zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Ausnahmeregelung von der Missbrauchsbekämpfungsregelung vorgesehen.

print

Tags: , , , , , , , , , , , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 05 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben