„Mit dem Gesetz verbessern wir die Aufsicht und Regulierung von Finanzprodukten. Es ist ein weiterer Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte. In Zukunft profitieren Anleger bei Riester-Verträgen von mehr Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Anlageprodukte. Wir entlasten die Anleger von unnötiger Informationsflut. Zukünftig wird es neben dem allgemeinen Produktinformationsblatt kein zusätzliches, individuelles Produktinformationsblatt mehr geben, es sei denn die Anlageart macht es europarechtlich erforderlich. Die Bündelung der Informationen in nur einem Dokument dient zugleich dem Bürokratieabbau, ohne den Anlegerschutz zu reduzieren.
Für Bürgerenergiegenossenschaften werden bestehende Erleichterungen aufrecht erhalten. Die gesellschaftlich insbesondere für die Energiewende bedeutenden (Energie-) Genossenschaften werden weiterhin durch einige Ausnahmetatbestände vor übermäßiger Regulierung verschont. Es besteht Handlungsbedarf, da europarechtliche Vorgaben eine neue Definition geschlossener alternativer Investmentfonds erforderlich machten. In diese Kategorie gehören auch die Bürgerenergiegenossenschaften.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Nachgang zu Regelungsvorhaben am Ende der 17. Legislaturperiode überwiegend Klarstellungen und europarechtlich notwendige Anpassungen. Insbesondere wird die Definition von offenen und geschlossenen Fonds im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) an die Delegierte Verordnung der EU-Kommission angepasst, die voraussichtlich im Juli 2014 in Kraft tritt. Die wenigen nicht europarechtlich vorgegeben Regelungen sind notwendig, um die Rechtssicherheit der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bereich der Bankenaufsicht sicherzustellen.