Für einige wenige ist es allerdings auch eine Masche, um Geld von ihrer Versicherung zu ergaunern. Drei gängige Tricks, die Versicherungsbetrüger gerne nutzen.
Es gibt viele Dinge, die den Sachbearbeiter einer Versicherung stutzig werden lassen können: Zum Beispiel dann, wenn bei teuren Fahrrädern konkrete Angaben zu Bauart, Fahrradtyp oder Kaufdatum fehlen. Erhärtet sich der Verdacht, wird häufig ein Sachverständiger eingeschaltet. Die Erfahrung zeigt, dass in etwa zwei Drittel der dann begutachteten Fälle tatsächlich etwas nicht stimmt. Fragt der Versicherer dann nach den Umständen des Diebstahls oder nach dem genauen Fahrradtyp, der angeblich gestohlen wurde, verwickeln sich die Versicherungsnehmer oft in Widersprüche.
Trick 1: Der Schaden selbst wird fingiert
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Verdacht auf einen versuchten Versicherungsbetrug erhärten: So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Diese Angaben konnten jedoch nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.
Trick 2: Die Umstände eines Schadens werden fingiert
Auch wenn das eigene Fahrrad von jemand anderem beschädigt wurde, also ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung ist, sind die Angaben nicht immer plausibel. Beispiel: Der angegebene Totalschaden kann nicht durch einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer entstanden sein. Das Schadenbild passt nicht zum beschriebenen Unfallhergang.
Trick 3: Der Wert des Fahrrades wird fingiert
Auch eingereichte Kaufquittungen und Belege halten nicht immer, was sie versprechen – ein Fahrrad für wenige hundert Euro hat dann laut Kaufbeleg schnell über tausend Euro gekostet. Der Trick: Auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers wird eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme ergänzt – aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen.
Rund 100 Millionen Euro leisten Hausratversicherer jährlich für gestohlene Velos
Wird eine Betrugsabsicht nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall, schon im Interesse der ehrlichen Kunden, zur Anzeige bringen. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Jeder berechtige Schaden wird selbstverständlich ersetzt. Versicherer wissen, dass der weit überwiegende Teil ihrer Kunden ehrlich ist. Dennoch: Der geschätzte Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung liegt bei gut 4 Mrd. Euro im Jahr.