Allgemein

Welche Qualifikation braucht der Fondsvermittler ab 2013?

Die Regulierung der Kapitalanlageberatung und -vermittlung geht auf die Zielgerade. Ende November soll der Bundesrat die neue Finanzanlagenvermittlerverordnung – kurz FinVermV –beschließen. Damit könnte die Regulierung der Kapitalanlagevermittlung (Investmentfonds, Geschlossene Fonds, sonstige Beteiligungen) ab Januar 2013 in Kraft treten. Betroffen sind alle Vermittler und Berater von Kapitalanlagen mit eigener Gewerbeerlaubnis.

Alte-Hasen-Regelung

(Stand 14.10.2011): Der Gesetzgeber scheint eine Alte-Hasen-Regelung zu planen. Diese würde alle Vermittler, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen in der Kapitalanlagevermittlung tätig sind, von der Pflicht einer IHK-Sachkundeprüfung befreien. Um von dieser Regel profitieren zu können, müssen Vermittler jedoch beide folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten:

Kann ich eine Erlaubnis gem. §34c GewO vorweisen, die vor dem 01.01.2006 ausgestellt wurde und seitdem lückenlos besteht?

Kann ich alle meine Prüfberichte gem. §16 Abs.1 S1 der MaBV lückenlos seit 2006 vorlegen, um meine berufliche Tätigkeit nachzuweisen?

Wer die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann (IHK) antritt, für den kann es bei der mündlichen Prüfung aber noch zu Erleichterungen kommen: Wer

 

  • bereits eine Erlaubnis gem. §34d GewO hat,
  • bereits Versicherungsfachfrau/-mann (IHK) ist oder eine in der VersVermV gleichgestellte Qualifikation vorweisen kann, oder
  • nur eine Erweiterungsprüfung gem. §34f GewO macht, um die Erlaubnis für einen weiteren Teilbereich zu erlangen,

 

muss die mündliche Prüfung nicht (erneut) ablegen. Natürlich werden bestimmte Qualifikationen als ausreichende Sachkunde anerkannt (s. Kasten). Eine Prüfung Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) wäre dann nicht mehr notwendig.

Wichtiger Hinweis: All diese Regelungen gelten für den Vermittler selbst, seine selbstständigen Geschäftspartner (Untervermittler) und auch für evtl. Angestellte, die der Vermittler beschäftigt und die an der Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen mitwirken.

Wer nicht bis 2013 warten möchte, also dem Zeitpunkt ab dem jeder seine Qualifikation starten wird und es hektisch werden könnte, der findet bereits jetzt die passende Lösung: eine berufsbegleitende Qualifikation mit eLearning-Unterstützung zur/-m Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK), die auch noch bis zu 73% Förderquote aufweisen kann. Mit diesem Abschluss hebt man sich außerdem von der Mindestqualifikation ab und eröffnet sich weitere Qualifikationsmöglichkeiten (z.B. akademische Grade zum Bachelor und zum Master). Da sie als ausreichende Qualifikation anerkannt werden soll, gibt GOING PUBLIC! zusätzlich noch eine Mindestqualifikations-Garantie. Sollte dieser öffentlich-rechtliche Allfinanzabschluss wider aller Erwartungen nicht als Mindestqualifikation für den Fondsvertrieb anerkannt werden, deckt diese Garantie eine kostenfreie Teilnahme an speziellen Sachkunde-Vorbereitungskursen bei GOING PUBLIC! ab.

3. Fahrplan

Zurzeit ist vorgesehen, dass das Gesetz im Dezember veröffentlicht wird und somit zum Januar 2012 in Kraft treten kann. Die für die freien Vermittler wichtigen Punkte der gewerberechtlichen Regulierung sowie das Einhalten der WpHG-Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten würden hingegen erst ab Anfang 2013 aktuell. Ab diesem Zeitpunkt hätten Vermittler 12 Monate Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Für den Nachweis der Sachkunde sind sogar 24 Monate vorgesehen. Das würde konkret bedeuten:

  • Nachweis des guten Leumunds und der VSH bis 31.12. 2013
  • Beantragung der Erlaubnis und Eintragung ins Register bis 31.12.2013
  • Nachweis der Sachkunde kann bis 31.12.2014 nachgeholt werden.

Die Frage kann gestellt werden, ob sich für Vermittler wirklich so viel ändert? Denn eine VSH für Investmentfonds und Geschlossene Fonds haben die meisten bereits. Ggf. muss sie noch an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Auch dokumentieren die meisten Vermittler bereits seit Jahren jedes Beratungsgespräch. Die Sachkunde bleibt hingegen ein spannender Punkt, aber dafür wird es bereits ab 2012 schon passgenaue Lösungen von GOING PUBLIC! geben. Vermittler sollten sich aber jetzt schon mal schlau machen, ob die Förderung des Fachwirts für Finanzberatung (IHK) mit einer Förderquote von bis zu 73% für sie nicht viel sinnvoller wäre.

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