Anerkennung der Sachkunde: Nachweis durch Abschlusszeugnis
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss),
- als Bankfachwirt oder –wirtin (IHK),
- als Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),
- als Investmentfachwirt oder –wirtin (IHK),
- als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK),
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau,
- als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder
- als Investmentfondskaufmann oder –frau
Nachweis durch Abschlusszeugnis
- als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ oder
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und –vermittlung vorliegt oder Abschlusszeugnis als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.
Weiterführende Informationen unter www.going-public.edu/regulierung
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Autor: Wolfgang Kuckertz