Allgemein

Welche Qualifikation braucht der Fondsvermittler ab 2013?

Die Regulierung der Kapitalanlageberatung und -vermittlung geht auf die Zielgerade. Ende November soll der Bundesrat die neue Finanzanlagenvermittlerverordnung – kurz FinVermV –beschließen. Damit könnte die Regulierung der Kapitalanlagevermittlung (Investmentfonds, Geschlossene Fonds, sonstige Beteiligungen) ab Januar 2013 in Kraft treten. Betroffen sind alle Vermittler und Berater von Kapitalanlagen mit eigener Gewerbeerlaubnis.

Anerkennung der Sachkunde: Nachweis durch Abschlusszeugnis

  • eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss),
  • als Bankfachwirt oder –wirtin (IHK),
  • als Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),
  • als Investmentfachwirt oder –wirtin (IHK),
  • als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK),
  • als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau,
  • als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder
  • als Investmentfondskaufmann oder –frau

Nachweis durch Abschlusszeugnis

  • als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ oder
  • als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,

wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und –vermittlung vorliegt oder Abschlusszeugnis als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.

 

Weiterführende Informationen unter www.going-public.edu/regulierung

1. Sind Sie von den Qualifikationsanforderungen durch die Regulierung der Kapitalanlageberatung betroffen? Und wenn ja: was ist die beste Lösung für Sie? Machen Sie sich schlau: Kostenlos. Ohne Registrierung.

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Autor: Wolfgang Kuckertz


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