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Wenn das Klopapier mit der Post kommt …

ARAG Experten informieren über Lieferdienste in Corona-Zeiten

Liefern lassen – und retour?

Laut Statista nutzten letztes Jahr lediglich 400.000 Millionen Menschen hierzulande mehrmals wöchentlich einen Lieferdienst. 1,35 Millionen haben sich immerhin einmal die Woche Lebensmittel und Co. nach Hause liefern lassen. Diese Nachfrage explodiert aufgrund der Corona-Krise gerade.

Aber wie steht es um die Qualität und Frische der gelieferten Lebensmittel? Kann sich das Coronavirus auch durch Lebensmittel und Verpackungen übertragen? Und was ist, wenn die Lieferung von der Bestellung abweicht? Kann man sie zurückgeben? Die kontaktlose Lieferung von Lebensmitteln ist eine echte Chance für den Handel, wirft aber auch viele Fragen bei Verbrauchern auf. Die ARAG Experten klären auf.

Ansteckungsgefahr

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale ist kein Fall einer Übertragung des Covid-19-Virus über Lebensmittel bekannt. Auch durch das Berühren von Oberflächen von Verpackungen oder Tüten ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung keine Corona-Infektion über diesen Übertragungsweg bekannt.

Wenn also die üblichen Hygieneregeln, die ohnehin bei der Zubereitung von Lebensmitteln gelten, und die während der Corona-Pandemie zusätzlich geltenden Vorschriften eingehalten werden, ist es in der Regel unbedenklich, sich sein Leibgericht vom Lieblingsrestaurant um die Ecke zu bestellen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass grundsätzlich bei erhitzten Gerichten das Keim-Risiko geringer ist, so dass man beispielsweise auf einen gelieferten Salat zurzeit besser verzichtet.

Falsche Lieferung – Ware zurück?

Die falsche Wurst, gequetschte Tomaten, die Milch sauer, Margherita statt Salamipizza – wenn die Lieferung von Lebensmitteln schiefläuft, kann man sie in normalen Zeiten relativ leicht zurückgeben. Wenn aber der Bote die Lieferung nur noch vor die Tür stellt und schon wieder weg ist, bevor man den Irrtum bemerkt?

Da hilft unter Umständen das 14-tägige Widerrufsrecht weiter, das grundsätzlich auch für den Online-Handel mit Lebensmitteln gilt – allerdings mit Ausnahmen, etwa bei der Bestellung beim örtlichen Laden, bei schnell verderblicher Ware oder Ware, deren Verfallsdatum schnell überschritten ist. Ob Pizza oder verdorbene Lebensmittel – theoretisch ist der Lieferservice dazu verpflichtet, die Ware wieder abzuholen und korrekt zu liefern oder das Geld zu erstatten.

Ob das im Falle einer Pizza auch praktisch möglich ist, sei dahingestellt. Bei der Online-Bestellung von Lebensmitteln könnte es nämlich noch ein ganz anderes Problem geben: Aufgrund der hohen Nachfrage haben viele Händler lange Wartezeiten und Lieferfristen von 14 Tagen.

Seriöse Lieferdienste erkennen

Nicht jeder Supermarkt ist in der Lage, einen Lieferdienst einzurichten. Davon profitieren Online-Supermärkte. Aber woher weiß man, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt? Nach Auskunft der ARAG Experten kann ein erstes Indiz für einen vertrauenswürdigen Anbieter ein Siegel sein, wie z. B. „EHI Geprüfter Onlineshop“, „Trusted Shops“ oder „S@fer Shopping“ vom TÜV Süd.

Diese Gütesiegel werden nur an deutsche Anbieter vergeben, die sich verpflichten, bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten. Zudem sollten Online-Supermärkte auf ihrer Homepage Kontaktdaten und Impressum offenlegen und die Lieferpreise transparent darstellen. Auch Bewertungen anderer Kunden sind in der Regel aussagekräftig.

(ARAG Experten)

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