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ZBI erhält Erlaubnis zur Verwaltung von offenen Spezial-AIF und EU-AIF

Die ZBI Fondsmanagement AG hat eine Erweiterung der bestehenden Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungs-gesellschaft erhalten. Die Erweiterung umfasst die Erlaubnis zur Verwaltung offener inländischer Spezial-AIF gemäß § 284 KAGB. Der Vertrieb des bereits von der ZBI bei der BaFin angezeigten offenen Spezial-AIF kann nunmehr beginnen.

Die ZBI Fondsmanagement AG, die bereits über eine Erlaubnis nach §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Bereich der Verwaltung geschlossener inländischer Publikums-AIF sowie geschlossener inländischer Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. (KAGB) in der Assetklasse Immobilie verfügt, hat mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 01.10.2015 eine Erweiterung der bestehenden Erlaubnis erhalten. Diese Erweiterung umfasst nunmehr auch die Erlaubnis zur Verwaltung von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 282, 284 KAGB in der Assetklasse Immobilie.

Zielsetzung des offenen Spezial-AIF für professionelle und semiprofessionelle Anleger ist im Rahmen einer Drei-Säulen-Strategie der Aufbau eines ertragsstabilen Kernportfolios unter Beimischung von „Hidden Champions“ und ausgewählten Neubauentwicklungen zur Wertsteigerung. Das Rendite/Risiko-Profil ist Core Plus. Die geographische Allokation sieht deutsche Metropolen und aufstrebende Städte mit starker Wohnungsnachfrage vor. Die sektorale Allokation fokussiert sich auf Wohnhäuser, Wohnanlagen sowie Wohn- und Geschäftshäuser mit max. 15% Gewerbe.

Die Kapitalstruktur sieht ein Eigenkapital 125 Millionen Euro vor. Das geplante Gesamtvolumen von bis zu 250 Millionen Euro soll mit maximal 50% Fremdkapital erreicht werden (LTV max. 50%). Für das Startportfolio sind bereits Objekte mit einem Gesamtkaufpreis von ca. 50 Millionen Euro in exklusiver Verhandlung. Als Performanceziel sind eine laufende Ausschüttung von 4,0% p. a. und eine IRR-Rendite von mindestens 5,0% vorgesehen.

 

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