Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, dankte Klaus-Peter Flosbach, bis vor kurzem Mitglied im Finanzausschuss, für seinen maßgeblichen Einsatz für die Interessen der freien Finanzdienstleister. Flosbach gab nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag einen Überblick über Prozesse und Entscheidungsfindungen.
IDD-Umsetzung im Sinne der Makler
Flosbach blickte auf die erfolgreich im Sinne der Makler geänderte Umsetzung der IDD zurück: „Wir wollten die Honorarberatung stärken. Der Verbraucher soll Informationen bekommen über Art und Quelle der Vergütung. Man wollte aber eine völlige Trennung zwischen Honorarberatung und Provisionsberatung. Das passte überhaupt nicht zum Markt.“ Alle Möglichkeiten, einen langsamen Übergang zu finden oder Mischmodelle einzuführen, wären zerstört worden. Ein anderer Streitpunkt: „Die Versicherungsgesellschaften wollten keine Beratungspflicht beim Direktvertrieb. Es geht uns aber um ein Level-Playing-Field“, sagte Flosbach. Daher habe man das nicht gutheißen können.
An ein mögliches Provisionsverbot über die Mifid II glaubt Flosbach nicht, das Thema werde derzeit überhaupt nicht diskutiert. Abschließend sagte Flosbach: „Natürlich hat der einzelne Makler noch eine Zukunft“.
Mittlerweile hätten 50 Prozent der Finanzdienstleister den Markt verlassen, es hat eine Konzentration der Qualität stattgefunden. Die hohen Anforderungen durch die Regulierung wie bei der Dokumentation sieht Flosbach auch als Schutz in Bezug auf den Einstieg von „branchenfremder Giganten“ in den Markt.
BaFin kontrolliert FinTechs
Die Erlaubnispflichten von FinTechs/InsurTechs standen im Mittelpunkt des Vortrags von Sarah Gramberg aus der Abteilung Wertpapieraufsicht bei der BaFin. Die Aufsichtsbehörde unterhält mit SR3 ein eigenständiges Referat für finanztechnologische Innovationen. Es ging aus einer Projektgruppe hervor, die sich mit den zunehmenden Fragen zu Themen wie Algorithmus oder Blockchain befasste. Derartige Fragen betreffen stets mehrere Geschäftsbereiche der BaFin.
Um die Allfinanzaufsicht optimal aufzustellen, bündelte die BaFin daher die Sachkompetenz zu diesem Thema im Referat SR3. Dort werden interner und externe Experten vernetzt. Das Referat hat zudem die Aufgabe, digitale finanzieller Trends zu identifizieren und aufsichtsrechtliche oder regulatorische Maßnahmen zu fördern.
Keine Sandkisten für FinTechs
Die BaFin im Gegensatz zu anderen europäischen Aufsichtsbehörden kein Wirtschaftsförderungsmandat, es ist demnach nicht ihre Aufgabe, FinTechs zu fördern. Das Leitbild folgt der Devise „Gleiches Geschäft – gleiches Risiko – gleiche Regeln“. Interessant: Im Ausland gibt es spezielle „Sandkisten“ für FinTechs, wo die Unternehmen ein halbes Jahr ohne teure Regulierung ihre Geschäftsidee erst einmal ausprobieren können. Funktioniert ihr Modell, können sie die Regulierung später nachholen. In Deutschland ist dies aufgrund des fehlenden Wirtschaftsförderungsmandates nicht möglich.
Allerdings gibt es bei der BaFin einen generellen Proportionalitätsgrundsatz, der für alle Finanzdienstleister und Banken gilt. Die Kundenanzahl, Unternehmensrelevanz und Art und Umfang der Geschäfte spielen hier eine Rolle. Hier sei ein gewisses Entgegenkommen der Aufsichtsbehörde möglich.
Hintergrund: Der Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen findet jährlich in Berlin statt. Zum 14. Mal hatte der Verband seine Fördermitglieder eingeladen, sich über aktuell laufende Regulierungsvorhaben direkt an der Quelle zu informieren. Der nächste AfW-Hauptstadtgipfel findet voraussichtlich im November 2018 statt.
(AfW)