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AfW und Maklerpools gegen Provisionsabgabe

Bereits zum 10. Mal haben sich die Mitgliedsunternehmen der Initiative ”Pools für Makler” des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) am 26. Januar in Mannheim getroffen. Es wurden erneut zahlreiche aktuelle Themen intensiv diskutiert, unter anderem die Positionierung zu den sogenannten FinTechs und zur Provisionsabgabe.

Bild von l.n.r.: Lars Lüthans – Netfonds AG, Jürgen Schirmer - FondsKonzept AG, Dr. Frank Ulbricht - BCA AG, Sven Burkhart - WIFO GmbH, Norman Wirth – AfW, Norbert Porazik - Fonds Finanz GmbH, Frank Rottenbacher – AfW, Oliver Lang - BCA AG, Dr. Sebastian Grabmaier - Jung, DMS & Cie. AG, Carsten Brückner – AfW, Daniel Ahrend - maxpool GmbH


Im Ergebnis wurde zu diesem Thema die untenstehende Mannheimer Erklärung verabschiedet. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Dieses klare Statement an den Markt, die Vermittler und die Versicherer ist wichtig. Wie schon bei der Berliner Erklärung 2013 steht hier als ganz große Überschrift der Erhalt des Berufsstandes des unabhängigen Versicherungsmaklers, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss.“

An dem Treffen der Initiative, welches am Rande des Fondskongresses in Mannheim stattfand, nahmen die Maklerpools BCA AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Jung DMS & Cie. AG, maxpool GmbH, Netfonds AG, Fondskonzept AG und WIFO GmbH teil. Der untenstehenden Erklärung angeschlossen haben sich weiterhin bereits die Initiativmitglieder Degenia Versicherungsdienst AG und die aruna GmbH.

 

Mannheimer Erklärung

Die unterzeichnenden Pools und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stehen für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung. Sie sehen die online gestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an. Allerdings widerspricht eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung dem Selbstverständnis der Unterzeichner im Hinblick auf eine gute Beratung und Betreuung, sofern keine adäquate sonstige Vergütung vereinbart wird.

Die Unterzeichner verzichten daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist.

Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen.

In diesem Sinne werden die Unterzeichner weiterhin die qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung in das Zentrum ihrer Kundenkommunikation stellen und sich nicht an einem „Provisionsabgabe-Überbietungswettbewerb“ beteiligen.

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