Berater

AfW unterstützt Brancheninitiative
„Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“


Diese Initiative ist ein speziell auf die Lebensversicherungsbranche und mit ihr verbundene Unternehmen zugeschnittener Verbund, initiiert durch die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH. Der Initiative gehören bereits eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, aber auch Unternehmen aus dem Finanzanlagebereich, an.

Die Initiative will Akteure der Branche zusammenbringen und vernetzen und Wissen rund um das Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung stellen. Ein weiteres Ziel ist es, die Beratung zu ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) zu unterstützen. Davon sollen insbesondere Vermittler und Vertriebe profitieren.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, begründet den Schritt: „Wir haben bewusst den 10. März, also den Tag des Inkrafttretens der EU-Transparenzverordnung für den Beginn der Kooperation gewählt. Dieser Tag steht symbolisch auch für den Beginn der Regulatorik auch für Finanzberater zum Thema Nachhaltigkeit. Dieses große, gesamtgesellschaftliche Thema wollen wir als Verband proaktiv begleiten. Daher freuen wir uns, auch in dieser Initiative Akzente setzen zu können und über sie dem Thema mehr Akzeptanz bei den Vermittlern zu verschaffen.“

Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz ergänzt seitens der Initiatoren der Brancheninitiative: „Es wird absehbar die gesetzliche Pflicht geben, dass im Beratungsgespräch auch auf die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden eingegangen werden muss. Wir sind daher auch mit der Maßgabe angetreten, das Bewusstsein und die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung beziehungsweise Altersvorsorge bei den Vermittlern zu schaffen beziehungsweise zu fördern. Es freut uns insofern sehr, dass wir jetzt mit dem AfW eine starke Stimme in der Vermittlerschaft als Kooperationspartner gewinnen konnten.“

TRANSPARENZVERORDNUNG: WEBINAR-AUFNAHME FÜR VERMITTLER*INNEN FREI VERFÜGBAR

Am 10. März 2021 traten für alle Versicherungsvermittler*innen (§ 34d Gewerbeordnung) und unab- hängige Finanzanlagenvermittler*innen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft. Hierzu und grundsätzlich zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung führte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit Unterstützung der Standard Life Versicherung (www.standardlife.de) am 23. Februar ein für alle Vermittler offenes Webinar durch. Die sehr hohe Teilnehmerzahl zeigte das starke Informationsbedürfnis und Interesse in der Vermittlerschaft.
Der AfW hat sich daher entschlossen, die Aufnahme des Webinars auch im Nachgang freizugeben.

Die Aufnahme ist aktuell auf der Startseite www.Bundesverband-Finanzdienstleistung.de des AfW verfügbar.

Hintergrund: Seit dem Stichtag 10. März 2021 müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler*innen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben seitdem erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam haben daher bereits am 11. Februar die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler*innen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese ebenfalls über die Homepage des AfW und auch bei VOTUM www.votum-verband.de.

„Die Rolle, die die Finanzwirtschaft bei der Transformation der Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit spielt, ist immens. Der AfW wird im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und seiner Möglichkeiten hier mit guten Partnern in Zukunft weiter aktiv und proaktiv agieren“, so Wirth ergänzend.

MEIN GELD/AFW

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