Berater

Bundesregierung beseitigt ewiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen zum 21. Juni 2016

Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die Beseitigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts beschlossen. Das Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, erlischt nun zum 21. Juni 2016.

Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

Bisher galt folgendes: Wenn die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht oder wenn sie unterlassen wurde, stand dem Verbraucher ein unbeschränktes Widerrufsrecht für alle Darlehensverträge zu, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf bringe laut Anwalt Hahn einen erheblichen Zinsvorteil und lasse die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. „Der Verbraucher kann bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages immer noch von den aktuellen niedrigen Zinsen profitieren“ sagt Hahn.

„Die Bundesregierung ist bei der Beschränkung des Widerrufsrecht den Empfehlungen der Bankenlobby gefolgt und auch die SPD-Fraktion ist offensichtlich eingeknickt“, meint Anwalt Hahn. „Aufgrund der zeitlichen Beschränkung des Widerrufsrechts empfehlen wir allen Darlehensnehmern, ihre Verträge nunmehr sehr zeitnah durch einen versierten Fachanwalt auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Im Falle der Widerruflichkeit des Darlehensvertrages müsste der Widerruf durch den Verbraucher dann noch innerhalb der Ausschlussfrist erklärt werden. Insofern ist jetzt aber höchste Eile geboten“, so Hahn.

Allen betroffenen Verbrauchern bietet HAHN Rechtsanwälte eine kostenfreie Prüfung ihrer Immobiliendarlehensverträge auf Widerrufsmöglichkeiten an. Die Kanzlei hat schon mehr als 1.500 Kreditverträge überprüft. Bei rund 80 Prozent aller Fälle wurde eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung festgestellt und dem Verbraucher zum Widerruf des Darlehensvertrages geraten. Betroffene Verbraucher können ihre Anfrage über die Homepage der Kanzlei per E-Mail stellen – möglichst mit Darlehensvertrag und Widerrufsbelehrung. Im Übrigen können Sie sich im Rahmen unserer aktuellen Veranstaltungsreihe „Widerruf von Immobiliendarlehen“, die in elf Städten von Mitte Februar bis Ende März 2016 stattfindet, über Ihre Chancen informieren.

print

Tags: , , , , , , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

Mein Geld Jahresrückblick 2024

Vielen Dank für ein erfolgreiches Jahr 2024 – Auf in ein spannendes 2025

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 05 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben