Die neue Erlaubnis nach §34f GewO wird in das öffentliche Register beim DIHK eingetragen, in dem auch schon die Versicherungsvermittler und –berater erfasst sind. Voraussetzungen für den Erhalt der Erlaubnis sind
Die „Spielregeln“ für die Sachkundeprüfung haben es in sich
Der neue gesetzliche Rahmen bei der Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen steht nun fest. Das Finanzanlagenvermittlergesetz ist im Dezember 2011 verkündet worden, die dazugehörende Verordnung ist am 30. März 2012 durch den Bundesrat verabschiedet worden. Das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ regelt die gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensanlagen vollkommen neu.