Privatkunden werden meist sehr strukturiert und systematisch analysiert und beraten. Egal, ob man dabei die entsprechende DIN-Norm 77230 verwendet oder auch nicht. Bei Gewerbekunden ist das aber noch selten der Fall und viele Vermittler suchen nach systematisierten Hilfestellungen. Mit mehr Unterstützung durch Beratungsprogramme und -prozesse könnten mehr Vermittler die Zielgruppe der Selbständigen und Gewerbetreibenden für sich erschließen. Wie identifiziere ich Risiken und Bedarfe und wie bewerte ich die entsprechenden Themen? Mit dieser Fragestellung fühlen sich Vermittler und Kunden derzeit oft alleinegelassen. Nun entsteht eine neue Norm beim DIN e. V. genau zur Lösung dieses Problems. Interessiert Sie, was genauer in diesem Arbeitsausschuss entwickelt wird? Dann lesen Sie nun weiter!
Derzeit wird beim DIN e.V. an einer neuen Norm für die „Finanz- und Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende und KMUs“ gearbeitet. Damit bekommt die Norm 77230 für die „Basisfinanzanalyse von Privathaushalten“ ein ergänzendes Regelwerk für das unternehmerische Handeln. Ziel ist die Identifikation des Bedarfs für die Absicherung von Risiken, die Sicherstellung des betrieblichen Finanzwesens und die Finanzierung von Chancen. Im Fokus stehen alle Finanzthemen, die durch Geschäftsbeziehungsweise Firmenkundenberater insbesondere bei Banken, Versicherungen und Maklern thematisiert werden. Genau wie in der Privatkunden-Norm werden auch hier die Themen mit Prioritäten versehen.
In den Fokus werden eher kleinere und mittlere Betriebe unabhängig von der Branche genommen. Der Ausschuss ist sich bewusst, dass jedes Unternehmen seine eigene spezifische Herausforderung hat, die nicht zwingend an der jeweiligen Branche hängt. So kann beispielsweise ein Bäcker gleichzeitig Gäste bewirtschaften und einen Partyservice betreiben. Eine Branchenzuordnung wird schon bei diesem einfachen Beispiel nicht ganz einfach. Daher arbeitet der Ausschuss aktuell an einer Methodik zur Festlegung der relevanten Themen des konkreten einzelnen Betriebs und zur Priorisierung dieser Themen.
Mit einer Veröffentlichung des Entwurfs ist nach heutiger Planung im ersten Quartal 2021 zu rechnen.
(DR. WOLFGANG KUCKERTZ)