Das Unternehmen reagiert damit auf die neuen Anforderungen und hat diverse Anpassungen im Sinne der Kunden vorgenommen:
Investmentsteuerreform (InvStRefG):
Infolge der Investmentsteuerreform zahlen in Deutschland aufgelegte Publikumsfonds ab Januar 2018 erstmals Steuern in Höhe von 15 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag auf bestimmte inländische Erträge direkt aus dem Fondsvermögen. Künftig müssen diese Fonds Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien versteuern, sofern diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Bisher wurden lediglich die Anleger besteuert.
DJE hat im Zuge der Investmentsteuerreform ihre Produktpalette auf notwendige Anpassungen hin überprüft. Zum Ausgleich für die Besteuerung auf Fondsebene erhalten Anleger künftig eine sogenannte Teilfreistellung. Das heißt, dass nur ein verminderter Anteil der Kapitaleinkünfte steuerpflichtig ist.
Als Folge dessen wird die steuerrechtliche Aktienquote, von welcher der Anteil der steuerlichen Freistellung abhängt, in Zukunft in den Verkaufsprospekten der DJE Investment S.A. ausgewiesen.
Für Mischfonds-Anleger sind 15 Prozent der Erträge steuerbefreit, wenn der Fonds mindestens 25 Prozent des Vermögens in Aktien investiert. Bei Aktienfonds umfasst die Steuerbefreiung 30 Prozent der Erträge, sofern eine Mindestaktienquote von 51 Prozent festgelegt wurde.
Durch die künftige Ausweisung der Aktienquoten und des steuerlichen Freistellungsanteils ist gewährleistet, dass DJE-Kunden bestmöglich von der Teilfreistellung profitieren können. Lediglich bei einigen defensiv ausgerichteten Mischfonds bzw. Rentenfonds erfolgen diesbezüglich keine Anpassungen.
Thorsten Schrieber, Leiter der Bereiche Fondsvertrieb, Marketing & Öffentlichkeitsarbeit bei der DJE Kapital AG sagt dazu: „Um es unseren Anlegern so einfach wie möglich zu machen, arbeiten wir derzeit an der Aktualisierung unserer Produktunterlagen, wie z.B. Fonds-Factsheets. Daraus soll klar hervorgehen, wie hoch die Mindestaktienquote des entsprechenden Misch- oder Aktienfonds ist. Darüber hinaus werden wir die damit verbundene Höhe der steuerlichen Teilfreistellung angeben, die mit der Investition in den jeweiligen Fonds verbunden ist.“
MiFID II
Ab 3. Januar 2018 treten mit der neuen Finanzmarktrichtlinie MiFID II weitere regulatorische Änderungen in Kraft. Diese betreffen unter anderem auch die DJE Kapital AG. Die neue einheitliche Richtlinie zu Finanzmarkt-Aktivitäten und -Dienstleistungen schreibt unter anderem vor, dass die Kosten für externes Research und die Transaktionsgebühren separat ausgewiesen werden müssen.
Bislang war es üblich, beide zusammen zu veranschlagen. Mit Einführung von MiFID II ist es künftig den einzelnen Fondsgesellschaften überlassen, ob sie die Researchkosten auf die von ihnen verwalteten Fonds umlegen oder selbst übernehmen wollen. DJE hat sich entschieden, die Kosten für das gesamte Research selbst zu tragen. Dadurch werden die Kosten nicht an die Kunden der DJE Kapital AG weitergereicht.
Dr. Ulrich Kaffarnik, Vorstandsmitglied bei der DJE Kapital AG und verantwortlich für den Bereich Fondsmanagement & -handel, sagt: „Die Fundamentalanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil unserer hauseigenen FMM-Methode und die Basis für erfolgreiches und aktives Management. Unser DJE-Researchteam in Kombination mit dem externen Research sind zentral für unseren Unternehmenserfolg. Weil eine partnerschaftliche Beziehung zu den Kunden genauso wie Transparenz bei DJE an erster Stelle stehen, haben wir entschieden, diese Kosten für das Research selbst zu tragen.“
(DJE)