Die breitgefächerten Vortragsthemen beschäftigten sich u.a. mit der Wichtigkeit rechtsverbindlicher AGBs, möglichen Rechtsbrüchen, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG).
Es gab die Empfehlung, die Internetseiten deutlich zu verschlanken. Hier würden oft zu viele und unnötige Informationen bereitgestellt. So braucht die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) nur beachtet zu werden, wenn der der Makler weitere Dienstleistungen erbringt.
Ausführlich wurde thematisiert, dass Versicherer oft erst einmal Schäden ablehnen, um die Reaktion des Versicherungsnehmers abzuwarten. Hier geht der Rat dahin, Fachanwälte einzubeziehen und mit entsprechender Vollmacht ist es ebenso möglich, dass der Versicherungsmakler seinen Kunden im Ombudsverfahren vertreten kann. Bei den Vollmachten zur Schadensregulierung ist allerdings Vorsicht geboten. So ist in dieser komplizierten Gemengelage auf jeden Fall der Unabhängigkeitsstatus des Versicherungsmaklers und das Rechtsdienstleistungsgesetz in Betracht zu ziehen.
Empfehlungsportale sind wichtig für die Gewinnung von Neukunden und die Bewertung stärkt die Kundenbindung. Das Portal Proven Expert fand lobende Erwähnung, als zweite Wahl wurde Whofinance genannt.
Für die nächste Zukunft warten alle auf den neuen Online-Vertragsmanager, der gerade entwickelt wird. Dieser soll umfassende Services bieten, die die üblichen Maklerverwaltungsprogramme nicht leisten können, inklusive Schnittstellen zu vorhandenen Verwaltungsprogrammen, Pools und Versicherern. Die erste Version wird für den Mai erwartet, die Kosten sollen sich auf 40 bis 100 Euro monatlich belaufen.