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Gespaltene Reaktionen auf Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler

Am 23. Februar 2018 tritt die Weiterbildungspflicht für Makler in Kraft.

Weiterbildung

 

Sie ist Bestandteil des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und sieht vor, dass sich Versicherungsvermittler mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden müssen.

Die Meinungen zu der Weiterbildungspflicht für Makler sind gespalten, denn viele Details sind noch ungeklärt. Nach Informationen des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) plant der Gesetzgeber kein Punkte-Nachweissystem, sondern wird offene Rahmenbedingungen erlassen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer diesbezüglichen Verordnung, in der auch festgelegt werden wird, wie die Qualität der akzeptierten Fortbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann.

Unsicherheit über Umsetzung

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher beschreibt die Situation: „Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler immer sinnvoll. In 2017 ist das Sammeln von zum Beispiel gutberaten-Punkten für Makler rechtlich nicht notwendig, da die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen. Hier wird es allerdings keine rückwirkenden Anforderungen geben.“

Noch steht weder fest welche Schulungsinhalte vom Gesetzgeber anerkannt werden noch wie ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen sein wird. „Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr ist derzeit nicht vorgesehen. Um zum Beispiel dem GDV-Kodex zu genügen, reichen Weiterbildungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen der Seminaranbieter.“, so Rottenbacher.

Bleibt zu hoffen, dass die Verordnung Antwort auf die offenen Fragen geben kann. (Red.)

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