Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1 276 000 Euro und 1 919 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Das wurde am 2.1.2018 im Bundesanzeiger durch das Wirtschaftsministerium mitgeteilt. Bisher lagen die Summen bei 1 230 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1 850 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Hierbei handelt es sich um einen turnusmäßig alle 5 Jahre vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex.
Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: „Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits – wenn auch mit erheblicher Verspätung – ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2-Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das. Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46. 000 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“
(RA N. Wirth)