Die Klage wurde zurückgewiesen. 2013 hatte die Ordensgemeinschaft 5,5 Millionen Euro in nachrangige Anleihen von der Infinus-Mutter Future Business KGaA (Fubus) angelegt. Im September und Oktober 2013 hatte Fubus diese Summe wieder beglichen. Der Insolvenzverwalter von Fubus hatte den Orden aber auf die Rückgabe des Geldes verklagt, da das Unternehmen schon pleite gewesen sei, als es den Betrag zurücküberwiesen hatte und deswegen zu dieser Zeit keine Rückzahlungen mehr hätte durchführen dürfen.
Allerdings war der Nachrang für die Zeit vor dem Insolvenzverfahren nicht rechtmäßig beschlossen worden. Deswegen hat das Landesgericht entschieden, dass die Vertragsbestimmungen für diesen Zeitraum teilweise nicht klar und darum nicht rechtmäßig seien.
Ehemalige Infinus-Vermittler hatten Glück vor dem obersten deutschen Gericht: Eine weitere Klage gegen sie wurde vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz abgelehnt. Infinus-Kunden, die ihnen zustehende Geldbeträge noch nicht erhalten haben, können nur dann wegen Schadenersatz klagen, wenn der zuständige Infinus-Vermittler die Vorschriften verletzt hat.
Beschwerden gegen Infinus-Berater waren also fast nie erfolgreich. Bei einigen Klagen kam es aber zu einem gütlichen Ausgleich.
Verdacht auf größtes Schneeballsystem Deutschlands
Das Dresdner Finanzkonglomerat um Infinus wird verdächtigt, eines der größten Schneeballsysteme Deutschlands aufgebaut zu haben. 1 Milliarde Euro stehen für 40.000 Anleger auf dem Spiel.
Der wichtigste Vertriebszweig war das Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, die sog. blaue Infinus. Eine Zeit lang waren mehr als 800 Vermittler vertraglich an dieses Haftungsdach gebunden. (Red.)